Haller Häuserlexikon – Besitzerliste 1827

Lange Straße 45 - heute nicht überbaut

Adresse: Lange Straße 45
Primärkatasternummer: 654
Besitzer: 1827
Elser, Christoph Friedrich


Besitzerliste

1767: als Besitzer genannt: Johann Friedrich Waldmann, Skribent, der das Haus vermutlich kurz zuvor erbaut hat ("1 neu erbaute Behauß[ung]")

1770: Der Beisitzer Johann Michael Bauer aus Uttenhofen erwirbt das Haus am 19. Januar 1770 für 245 Gulden.

1777: Das Haus geht am 12. Mai 1777 für 211 Gulden an den Beisitzer Johann Michael Küstner.

1789/90: Johann Michael Küstners Tochter Anna Barbara erwirbt das Haus aus der Erbmasse ihres verstorbenen Vaters.

1817: Neuer Besitzer des Hauses wird der Beisitzer Christoph Friedrich Elser. 

1840: Das Anwesen geht an den "Schweintreiber" Eberhard Frank, die Witwe des Christoph Friedrich Elser erhält freien Wohnsitz im Haus (KB 1840, Bl. 8)

1850: Der Schreinermeister Andreas Mohr kauft das Haus (KB Bl. 100b).

1901: Das Anwesen geht an den Sattler Friedrich Gräter. 

1928: Der Gemeinderat genehmigt den Ankauf des Hauses durch die Stadtgemeinde. Der bisherige Besitzer, Taglöhner Johann Kübler, erhält 4.000 Mark und einen kostenlosen Bauplatz an der Ringstraße.

In den Adressbüchern genannte Besitzer und Bewohner

1886: als Besitzer genannt: Andreas Mohr, Schreiner [Anschrift: "Langestraße 654"]
Mieter/Mitbewohner: -

1890: als Besitzer genannt: Andreas Mohr, Schreiner
Mieter/Mitbewohner: -

1894: als Besitzer genannt: Andreas Mohr, Schreiner
Mieter/Mitbewohner: -

1901: als Besitzer genannt: Andreas Mohr, Schreiner [neue Anschrift: "Langestraße 45"]
Mieter/Mitbewohner: -

1906: als Besitzer genannt: Friedrich Gräter, Sattlermeister (wohnhaft Mauerstraße 13)
Mieter/Mitbewohner: Georg Walter, Schneidermeister

1910: als Besitzer genannt: Friedrich Gräter, Sattlermeister (wohnhaft Mauerstraße 13)
Mieter/Mitbewohner: Jakob Rosenberg, Händler

1920: als Besitzer genannt: Friedrich Gräter, Sattlermeister (wohnhaft Mauerstraße 13)
Mieter/Mitbewohner: Michael Kraft, Bierbrauer

1928: als Besitzer genannt: Johann Kübler, Taglöhner
Mieter/Mitbewohner: Hans Kübler, Dachdecker

1932: als Besitzer genannt: Stadtgemeinde Hall
Mieter/Mitbewohner: Karl Gensmantel, Bürstenmacher; Johanna Göller, Witwe

1938: [als Besitzer genannt: Stadtgemeinde Hall]
Mieter/Mitbewohner: Johanna Göller, Witwe; Friedrich Hübler, Zimmermann

1956: Haus nicht mehr genannt

Befunde aus Bauforschung

Keller. (StadtA Schwäb. Hall BF 285)

Befunde aus Bauakten

Bem.: soweit nicht anders vermerkt, Bauakten (27/444)

vermutlich kurz vor 1767 neu erbaut (4/1547, S. 169)

1891: Der Schreiner Andreas Mohr beantragt die Genehmigung eines Abortanbaus auf der Westseite des Hauses.

1902: Sattlermeister Friedrich Gräter lässt einen neuen Kamin anstelle eines alten, defekten erstellen und Veränderungen am Abtritt vornehmen.

1905: Friedrich Gräter reißt den alten Schuppen hinter dem Haus ab und erstellt einen neuen mit 5 x 3 m Grundfläche.

1906: Einige Fenster im Erdgeschoss sollen vergrößert werden.

1922: Umbau des Abortanbaus und Erneuerung des Schuppens durch den neuen Hauseigentümer Johann Kübler.

1927: Das Haus wird an die städtische Abwasserdole angeschlossen.

1938: Der Kanalisationsbeitrag wird auf 61,35 RM festgelegt.

1955: Im Januar 1955 durch die Fa. Härer abgebrochen, da "hochgradig baufällig".

Beschreibungen

18. Jh.: "Ein Nebenhauß." (4/1544, Nachtrag)

1767: "1 neu erbaute Behauß[ung]" (4/1547)

1827: Wohnhaus mit 4,8 Ruten und Traufrecht 0,6, insgesamt 5,4 Ruten

um 1840: "Ein zweistokigtes Wohnhaus j[enseits] K[ochens] in der langen Gasse, neben Zimmergesell Hopfensiz und Wolfgang Friedrich Wezel, mit gewölbtem Keller" (Güterbuch 9).

1951: "Das städt. Gebäude in der Langen Straße 45 ist seit längerer Zeit zum Abbruch vorgesehen. Der Bewohner hat nun darauf aufmerksam gemacht, daß das Gebäude in der letzten Zeit sehr stark durch die Erschütterungen durch die Kraftfahrzeuge zu leiden hatte. Bei der heutigen Besichtigung ergab sich, daß das Gebäude sich gesenkt und geneigt hat. Da eine Möglichkeit zur Absprießung wegen der unmittelbaren Straßenangrenzung nicht gegeben ist, wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, das Gebäude abzubrechen, sobald für die Bewohner andere Unterkunft geschaffen ist." (Bauabt. des Gemeinderats v. 12.12.1952 in 27/444)

Quellen

Literatur:

  • Adressbücher 1886-1956

Archivalien:

  • StadtA SHA 4/1544 (Unterpfandsbuch Vorstädte), Bl. 493b; 4/1547 (Häuserbuch 1767), S. 169; 4/1547a (Häuserbuch 1782), S. 303; 19/432, (Gemeinderatsprot. 1928), S. 102; 19/832 (Güterbuch 9), S. 111; 19/837 (Güterbuch 12), S. 458; 27/444 (Bauakten)