Haller Häuserlexikon – Primärkataster-Nr.

Brückenhof 1

Adresse: Brückenhof 1
Primärkatasternummer: 812
Besitzer: 1827
Belles, Johann Friedrich, Metzger


Besitzerliste

vermutlich um 1730: Der Schuhmacher Johann Georg Bühl (1705-1772) kauft dem Brückenbader Häffner einen "leeren Plaz" hinter dem Brückenbad ab und errichtet darauf ein "Häuslein". Ein Kaufvertrag ist in den Kaufbüchern nicht enthalten, das genaue Datum kann deshalb nicht festgestellt werden. 

1768: Johann Georg Bühl verkauft das Häuslein am 13. Januar 1768 für 50 Gulden an den Kürschner Johann Balthasar Franck. Im Hintergund stehen offenbar finanzielle Probleme Bühls, der zusammen mit seiner Ehefrau Anna Katharina Seyboth im selben Jahr in das Armenhaus aufgenommen wird. 

1768: Franck verkauft das Haus bereits am 8. März 1768 für den identischen Preis von 50 Gulden an den Chirurgen Christoph Jakob Waiblinger weiter. 

1780: Am 11. Mai 1780 kommt das Häuslein im Weg der Auslösung für 135 Gulden an Johann Michael Chur, des Gerichts und Handelsmann. 

1787: Das bislang von Handelsmann Chur besessene "Häußle" wird am 14. November 1787 für 142 Gulden an den Salzsieder Jakob Andreas Koch veräußert. 

1824: Die Witwe des Jakob Andreas Koch verkauft das Haus an den Metzger Johann Friedrich Belles, genannt "der Kleine" (s.a. Kaufbuch Nro. 11). 

1847: Johann Friedrich Belles verkauft das Haus an den Bäcker Heinrich Hanselmann (s.a. Kaufbuch Bl. 33a). 

1848: Das Haus wird zusammen mit der Nr. 767 (heute Neue Straße 27) von Bäckermeister Heinrich Hanselmann an Johann Tobias Lober, ebenfalls Bäcker, verkauft (s.a. Kaufbuch Bl. 205). 

1854: Johann Tobias Lober verkauft das Haus an den Kaufmann Friedrich Peter Chur (s.a. Kaufbuch Bl. 25b)

1869: Das Anwesen ist "mit dem Gebäude N. 814 zusammen haengend u[nd] gleichzeitig ... an Conrad Bühl verkauft worden".

1871/72: Conrad Bühl verkauft das Haus zusammen mit der Nr. 814 (Wohnhaus) und Nr. 813 (Brandplatz des ehem. Wildbads) an den Kaufmann Karl Frech (s.a. Kaufbuch 18, S. 541).

1900: Der Gesamtkomplex aus Wohnhaus (PKN 814) und Magazingebäude (PKN 812) geht an den Kaufmann Matthäus Haller. 

Befunde aus Bauakten

vor 1869/70: Das bis dahin an diesem Standort befindlliche, kleine Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert muss spätestens 1869/70 abgebrochen worden sein, da Kaufmann Bühl in einem Bauantrag nur noch von einem Gartengrundstück schreibt und ein Lageplan für das Nachbarhaus Brückenhof 2 an seinem Standort lediglich einen ummauerten Garten zeigt. 

1869: Kaufmann Bühl stellt den (offenbar nicht umgesetzten) Antrag, den "Gartenplatz früher dem Peter Chur gehörg" unter Einbeziehung der Stadtmauer mit einem Magazingebäude überbauen zu dürfen.

1876: Carl Frech, mittlerweile Besitzer des Hauses bzw.Grundstücks, lässt an dessen Standort ein zweistöckiges "Magazingebäude" mit Satteldach erstellen, für dessen Bau offenbar ein Teil der hier bislang erhaltenen Stadtmauer abgetragen wird. Beibehalten worden zu sein scheint nur die Außenwand der Stadtmauer zum Kocher hin. 

zwischen 1876 und 1921: Im Zuge eines in den Bauakten nicht dokumentierten Umbaus werden die Gebäude Brückenhof 1 (PKN 812) und Brückenhof 2 (PKN 814) unter einem Dach baulich verbunden. Die Außenmauer nach Westen zum Kocher hin wird (wie bisher schon bei PKN 812 bzw. Brückenhof 1) durchgehend auf die Stadtmauer aufgesetzt, die Nutzung als Magazin bzw. Lagerhaus wird offenbar auch auf das ehemalige Wohnhaus ausgedehnt. 

1921: Die Firma Röhler & Burkhardt erhält die Erlaubnis zum Einbau einer Schiebetür am Gebäude Brückenhof 1, mit der die Nutzung des dahinter liegenden Raums als "Auto Halle" (Garage) ermöglicht wird. 

1945: die Firma Röhler & Burkhardt meldet Wiederherstellungskosten von etwa 1.000 RM für Schäden an ihrem Lagerhaus am Brückenhof durch die von der Sprengung der Henkersbrücke  am 16.4.1945 ausgelöste Druckwelle an. Genannt werden "Dachschaden, total zerstörte Fensterkreuze und Glassschaden".  

1948: die Firma Röhler & Burkhardt lässt eine "äussere Instandsetzung" des Lagerhauses durchführen. Hierbei werden die aus Fachwerk bestehenden und baufälligen Umfsasungswände zum Brückenhof hin durch massiv aufgeführte Wände ersetzt. 

1854: Die Firma Röhler & Burkhardt sucht um Genehmigung für den Einbau einer Garage mit Ausfahrt "gegen die Kocherseite" in das Lagerhaus Brückenhof 1 nach. 

1957:  Im Zuge der Planungen für einen Umbau des Gebäudes für eine gemischte Wohn- und Gewerbe- bzw. Lagernutzung plädiert das Landesdenkmalamt dafür, das bisherige Satteldach durch einen Doppelgiebel zum Kocher hin zu ersetzen, da ein solcher "mehr Sicht auf den alten Kern von Hall" zulasse (Schr. v. 26.2.1957). Dementsprechend wird ein vom Kocher aus dreistöckiges Gebäude mit zwei Sichtfachwerkgiebeln geplant. Es handelt sich um einen weitgehenden Neubau, bei dem offenbar lediglich die alten Umfassungen des Erdgeschosses beibehalten werden.,
Das Haus wird an die städtische Kanalisation angeschlossen; die Wohnung im 2. Obergeschoß erhält Spülaborte; Bad und Küche werden ebenfalls angeschlossen. Das Projekt verstößt gegen Art. 46 Bauordnung, weil kein Hofraum vorhanden ist. Auf Vorschlag des Hochbauamts erfolgt jedoch eine Befreiung, "weil der vorgesehene Umbau eine wesentliche Verbesserung für das Stadtbild bedeutet". Der auf etwa 125.000 DM geschätzte Umbau beginnt im September 1957. Die endgültige Fertigstellung sowie die Erteilung weiterer Genehmigungen zieht sich bis 1962 hin. 

1963: Das Gewerbeaufsichtsamt Heilbronn moniert die Lagerung von Sauerstoff- und Azetylenflaschen im Erdgeschoss des Hauses, da von diesen eine erhebliche Brandgefahr ausgehe. Daraus entwickelt sich eine u.a. in der Presse und im Gemeinderat ausgetragene öffentliche Kontroverse. Nachdem ein Gutachter empfielt, die Acetylen-Flschen nicht am bisherigen Standort zu belassen (3.1.1964) , erteilt das Bürgermeisteramt eine Auflage zur Entfernung der gelagerten Druckgasflaschen. Aus der Angelegenheit entwickelt sich ein Konflikt zwischen der Stadtverwaltung und dem Firmenhinhaber, die in eine zwangsweise Verbringung der Flaschen in eine in der Auwiese aufgestellte Baracke mündet (6.4.1964). 

1982: In das mittlerweile durch die Stadt Schwäbisch Hall erworbene Gebäude werden im 1. Obergeschoss eine 5-Zimmer-Wohnung und ein Appartement eingebaut. 

1991: Um das Gebäude an die Gewerbeflächen im Haus Neue Straße 33 anzuschließen, wird ein umfassender Umbau geplant. Das Landesdenkmalamt lehnt eine Stahl-Glas-Fassade für den nördlichen Gebäudeteil ab und schlägt einen Umbau vor, bei dem die bestehenden Fassaden erhalten bleiben. 

Beschreibungen

historische Beschreibungen

undat. Nachtrag im Häuserbuch von 1712 (1720er bis 1740er Jahre): „Hinter dem Brückenbad. Ein Wohnhäußlen zu deme er [Johann Georg Bühl] den leeren Plaz von dem Brückenbader Hafner vor 45 fl erkauft u[nd] hernach überbauet, bey löbl[ichem] Beetamth aber nur angeschlagen vor 30 fl. Gültfrey.“  

1827: Wohnhaus mit 3,1 Ruten Grundfläche

nach 1854 (Güterbuch, Bd. 3): „Gebäude 3,1 Rthn VIII 812. Ein zweistokigtes Wohnhaus im Brükenhof, neben sich selbst, beiderseits. Mit einer baar zu bezalenden Ablösungsrente belastet. Ablösgs. Urk. Ziff. 19“ (19/828, S. 214). 

Beschreibungen aus den Denkmallisten

Teile der mittelalterlichen Stadtmauer. (StadtA Schwäb. Hall: Liste der Kulturdenkmale Stadt Schwäb. Hall, Stand 10/1982, S. 124)

Stadtbefestigung der Kernstadt, wohl um 1156 bis ca. 1250. Teil der Sachgesamtheit "Stadtbefestigung" - siehe Am Markt 14. § 2. (aus: Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Stadt Schwäbisch Hall, Stand 13.11.2013)

Besonderheiten

Vereinbarung über Einschränkungen für Umbauten und Erweiterungen des Hauses von 1787

Vermöge Kaufvertrags zwischen Johann Michael Chur und Jakob Andreas Koch vom 14.11.1787 ist folgendes verabredet worden: 
“daß von nun an und in Zukunft weder gegenwärtiger Käufer Koch noch auch ein anderer zukünftiger Besitzer und Inhaber obbemeldten Häusleins selbiges durch Aufsetzung eines oberenStocks oder frischer Aufführung eines neuen Baues nur im mindesten zu erhöhen, und somit die Churische Wohnung zu schaden, ohne besondere Einwilligung und Erlaubniß des Besitzers des churischen Hauses, zu keiner Zeit berechtiget noch befugt, sondern solches in nämlicher Größe, wie es dato ist, zu belassen schuldig und verbunden seyn solle“ (Abschr. des 19. Jh, in 19/837, S. 284f).
 

Quellen

  • StadtA Schwäb. Hall 4/881 (Unterpfandsbuch Stadt, 1712ff), Bl. 
  • StadtA Schwäb. Hall 4/1547 (Häuserbuch 1767), S. 54
  • StadtA Schwäb. Hall 4/1547a (Häuserbuch 1782), S. 88
  • StadtA Schwäb. Hall 19/828 (Güterbuch, Bd. 3), S. 214 [Friedrich Peter Chur]
  • StadtA Schwäb. Hall 19/828 (Güterbuch, Bd. 3), S. 519 [Heinrich Hanselmann]
  • StadtA Schwäb. Hall 19/831 (Güterbuch, Bd. 6), S. 151 [Johann Friedrich Belles]
  • StadtA Schwäb. Hall 19/837 (Güterbuch, Bd. 12), S. 284 [Johann Tobias Lober]
  • StadtA Schwäb. Hall S27 (Genealog. Kartei) 
  • Baurechtsamt Schw. Hall, Bauakten Brückenhof 1, 2