Haller Häuserlexikon – Primärkataster-Nr.

Brückenhof 2 (heute Teil von Brückenhof 1)

Adresse: Brückenhof 2 (heute Teil von Brückenhof 1)
Primärkatasternummer: 814
Besitzer: 1827
Wetzel, Johann Caspar, Salzsieder


Besitzerliste

Vermutlich um 1755 durch den Salzsieder Martin Seyboth hinter dem Brückenbad neu erbaut. Am 5. Juli 1755 führte das Bauamt einen Augenschein wegen dem Gesuch Seyboths durch, sein Haus an die Stadtmauer anbauen und das Dach über die Mauer hinaus führen zu dürfen. Dieses Ansinnen wurde abgelehnt, dafür bot man die Anlage einer Kandel an, um das für das Haus wie für die Stadtmauer gleichermaßen schädliche (Schmutz- und Regen-) Wasser ableiten zu können (4/2210). 

1758: Maria Catharina Kümmerer, Ehefrau des Johann Friedrich Kümmerer, erwirbt das Haus am 5. April 1758 für 375 Gulden von Friedrich David Seyboth (13/859).  

1780: Das Haus geht am 3. August 1780 für 403 Gulden an Maria Margaretha Kümmerer geb. Schön. 

1794: Laut Protokoll vom 3. März 1794 übernimmt der Schutzverwandte Johann Nikolaus Karl Kümmerer das Haus aus der mütterlichen Erbteilung für 403 Gulden. 

1794: Das Haus geht im Dezember 1794 für 700 Gulden an den Salzsieder Johann David Koch. 

1796: Der Salzsieder Johann Caspar Wetzel erwirbt das Haus am 8. Februar 1796 für 800 Gulden und tritt im Wege der Auslösung an die Stelle des Beisitzers Lorenz Friedrich Bohn.   

1827: Wetzel, Johann Caspar, Salzsieder

1840: Friedrich Peter Chur erwirbt das Haus als Bestandteil eines umfangreichen Besitzkomplexes als Erbschaft von seinem Vater Friedrich Chur (Inventur nicht erhalten). 

1869: Der Kaufmann Friedrich Peter Chur verkauft das Haus zusammen mit den Haus Nr. 812 (später Brückenhof 1)  an den Kaufmann Conrad Bühl (s.a. Kaufbuch 17, S. 82).   

1871/72: Conrad Bühl verkauft das Haus zusammen mit der Nr. 812 (Haus, offenbar 1869/70 abgerissen) und Nr. 813 (Brandplatz des ehem. Wildbads) an den Kaufmann Karl Frech (s.a. Kaufbuch 18, S. 541).

1900: Der nun unter der Anschrift "Brückenhof 2" geführte Gesamtkomplex aus Wohnhaus (PKN 814) und Magazingebäude (PKN 812) geht an den Kaufmann Matthäus Haller 

weitere Hausgeschichte s. Brückenhof 1

Befunde aus Bauakten

1869: Laut einem Schreiben des Oberamts an die Stadtverwaltung vom 14. Juni 1870 hat der Gemeinderat dem Oberamt Hall durch Protokollauszug vom 19.10.1869 angezeigt, "daß Kaufmann Conrad Bühl hier ohne Erlaubniß einen Anbau an sein Wohnhaus im Brückenhof errichtet u[nd] ein abscheuliches Pultdach daselbst angebracht habe, dessen Wiederabbruch beantragt wurde. Dem Bühl, welcher wegen unerlaubten Bauens bestraft wurde, ist dabei eröffnet worden, daß er binnen 6 Wochen das Dach abzubrechen u[nd] die Erlaubniß des Gemeinderaths einzuholen habe. Es bleibt somit dem Gemeinderath u[nd] seiner Zuständigkeit überlassen, dem Bühl die Form des Daches zu bestimmen". 

1870: Kaufmann Bühl legt neue Pläne für den Anbau vor, dem zufolge das an sein Wohnhaus angebaute "Eisenmagazin" auf die Stadtmauer aufgesetzt und mit einer Plattform versehen werden soll. Weiterhin will Bühl das zum Haus gehörende "Gärtlein" neu einzäunen lassen. Das Vorhaben wird unter einigen Auflagen (u.a. soll bei der Überbauung der Stadtmauer genau deren Flucht eingehalten werden) genehmigt.  

1870: Kaufmann Bühl lässt sich den Einbau von zwei Küchen in den beiden Wohnungen seines Hauses Nr. 814 genehmigen, weiterhin soll im dritten Stock das bislang unbeheizte Wohnzimmer mit einem von außen beheizbaren Ofen versehen werden. 

weitere Baugeschichte s. Brückenhof 1

Beschreibungen

Nachtrag von ca. 1758 im Unterpfandsbuch 1716ff: „Hinter dem Brückenbad. Nro. 308. Eine Behaußung angeschlagen pro 150 fl. gültet l[öblichem] Spithal 10 ß jährl[ich]“ (4/881, Bl. 255b).

1827: Wohnhaus mit 3,7 Ruten, Oek.Anbau 1,2 Ruten, Traufrecht 0,4 Ruten, insgesamt 5,3 Ruten Grundfläche Im Brückenhof

Besonderheiten

Beratung des Bauamts über das Gesucht des Martin Seyboth, das Haus an die Stadtmauer anbauen zu dürften

„d[en] 5ten Jul[ii]: […] auf geschehene Requisition des Saltzsieders Marthin Seyboths, daß man von Bauambts wegen bey seinem Hauß hinter dem Brückenbadt einen Augenschein einnehmen und ihme erlauben mögte, daß er dasselbe an die Stadtmauer bauen und das Dachwerck darüber hinaus führen dürffte, hat man nicht unterlassen, es alsobald zu vollziehen und nach eingesehener Beschaffenheit das weitere hierinfalls zu mehrerer Erläuterung der Sachen in der obrigkeitl[iche]n Bau-Ordnung nachschlagen lassen. Nach der obrigkeitl[iche]n Bau-Ordnung wird ihme sein Gesuch hiermit völlig abgeschlagen, darbey aber angebotten [?], daß wegen Abführung des Wassers,welches sowohl seinem Hauß als der Stadtmauer höchst schädl[ich] seye, über des Brückenbaders Platz eine Candel gelegt, der Kummer [evtl. statt Kutter= Schmutz] weggeräumt und dadurch abgeführt werden solle.“  (4/2210, S. 83) 

Quellen

  • StadtA Schwäb. Hall 4/881 (Unterpfandsbuch Stadt, 1715/16ff), Bl. 255b
  • StadtA Schwäb. Hall 4/2210 (Protokolle der Bauherren 1755/56), S. 83
  • StadtA Schwäb. Hall 13/859 (Hausverkauf an Maria Catharina Kümmerer, 1758) 
  • StadtA Schwäb. Hall 19/828 (Güterbuch, Bd. 3), S. 210 [Friedrich Peter Chur]
  • StadtA Schwäb. Hall 19/830 (Güterbuch, Bd. 5), S. 373 [Conrad Bühl]
  • StadtA Schwäb. Hall 19/841 (Güterbuch, Bd. 16), S. 107 [Carl Frech]
  • Baurechtsamt Schw. Hall, Bauakten Brückenhof 1, 2