Haller Häuserlexikon – Primärkataster-Nr.

Brückenhof 5

Adresse: Brückenhof 5
Primärkatasternummer: 817
Besitzer: 1827
Groß, Friedrich Adam, Salzsieder; Krumrai, Johann Friedrich, Hutmacher; Krumrai, Johann Georg, Musicus; Krumrai, Johann Michael, Weber


Besitzerliste

1712: Dem Häuserbuch von 1712 zufolge ist das Haus geteilt. Eine Hälfte gehört dem Maurer Johann Georg Arnold jung und geht von diesem an den Salzsieder Georg Melchior Bayerdörffer. Die andere Hälfte befindet sich im Besitz des Salzsieders Johann Christoph Bühl. 

1767: Dem Häuserbuch dieses Jahres zufolge gehört das ganze Haus Georg Melchior Bayerdörffer, im Haal. Eine Hälfte geht zu einem nicht genannten Zeitpunkt an den Salzsieder Johann Salomon Rößler und von diesem (am 25.2.1774?) an den Küfer Friedrich Karl Mittenmaier. 

1782: als Besitzer einer Haushälfte (unterer Stock, halber oberer Dachboden, halber Keller, weitere Räume) wird im Häuserbuch dieses Jahres der Weber Johann Georg Krumray genannt (1750-1823). Die andere Hälfte (oberer Stock, halber oberer Dachboden, halber Keller, weitere Räume) gehört dem Salzsieder Jakob Friedrich Eisenmenger.

1824: Die Haushälfte des am 19. Oktober 1823 gestorbenen Webermeisters und Witwers Johann Georg Krumray (1750-1823) fällt in der 1824 durchgeführten Realteilung an seine vier Söhne aus seiner 1784 geschlossenen zweiten Ehe mit Maria Barbara geb. Bürk (1759-1821), Georg Michael (*1790), Johann Friedrich (*1792), Johann Georg (*1793) und Georg David (*1797). 

1827 (als Besitzer genannt): Groß, Friedrich Adam, Salzsieder, zu 1/2; Krumrai, Johann Friedrich, Hutmacher, zu 1/8; Krumrai, Johann Georg, Musicus, zu 1/8; Krumrai, Georg David, Chirurg, zu 1/8; Krumrai, Johann Michael, Weber zu 1/8; die Ökonomie Gebäude gemeinschaftlich

1833: Johann Marius Bühl erwirbt die Hälfte des Hauses zusammen mit einem Halbteil des Hinterhauses (Nr. 817a) aus dem Vorbesitz von Friedrich Adam Groß. Hierzu gehören im 2. Stock eine Stube, Stubenkammer, Küche (mit gemeinschaftlicher Nutzung des Backofens), 2 Bühnenkammern, im 1. Dachboden eine Kammer nebst Vorplatz, im oberen Dachboden die Hälfte, sodann die Hälfte des Kellers (s.a. Kaufbuch Bl. 91). 

1838: Michel, Friedrich und Georg Krumray verkaufen die bislang ihnen gehörende Haushälfte an den Bäcker Kaspar Mebus bzw. seine Witwe Maria Susanna geb. Schleich. Hierzu gehören im unteren Stock Stube, Stubenkammer, Küche, der Platz unter der Stiege, die unteren zwei verschlossenen Kammern samt dem Vorplatz vor denselben linker Hand, der obere, unabgeteilte und gemeinschaftlich mit dem Mithausbesitzer genutzte Boden, ein Sekret und der halbe, abgeteilte Keller rechts des Eingangs (s.a. Kaufbuch Bl. 135b).  

1844: Der Hausanteil der Maria Susanna geb. Schleich (1768-1844), Witwe des Bäckers Caspar Mebus (1772-1838) (der untere Stock, Räume im unteren Dachboden, der halbe obere Dachboden, der halbe Keller), fällt als Erbschaft an ihre beiden überlebenden Kinder Johann David Heinrich Mebus (1807-1878) und Maria Elisabetha Catharina Mebus (1809-1875). 

1853: Johann Marius Bühl verkauft sein Halbteil am Haus (der 2. Stock, Räume im 1. Dachboden, halber oberer Dachboden, halber Keller) zusammen mit dem halben Hinterhaus an seinen Sohn Georg Heinrich Bühl. Bühl und seine Frau behalten sich ein lebenslanges Wohnrecht im Hinterhaus vor, wollen dafür aber eine jährliche Miete von 18 Gulden bezahlen (s.a. Kaufbuch   Bl. 154). 

1874/75: Der zuvor Bühl'sche Hausanteil (der 2. Stock, Räume im 1. Dachboden, halber oberer Dachboden, halber Keller) geht an den Sesselmacher Jakob Haas (s.a. Kaufbuch 21, S. 442 / GB 6, S. 107) . 

1875: Nach dem Tod der Maria Catharina Elisabetha Mebus (1809-1875) fällt ihr Anteil an der von der Mutter ererbten Haushälfte (der untere Stock, Räume im unteren Dachboden, der halbe obere Dachboden, der halbe Keller) an ihren Bruder Johann David Heinrich Mebus (1807-1878), der damit alleiniger Besitzer der Haushälfte wird.  

1876: Johann David Heinrich Mebus verkauft seine Haushälfte (der untere Stock, Räume im unteren Dachboden, der halbe obere Dachboden, der halbe Keller) an den Sesselmacher Jakob Haas, der damit alleiniger Besitzer des Hauses wird (s.a. Kaufbuch 23, S. 269) 

1888: Sesselmacher Jakob Haas verkauft das ganze Haus an den Büchsenmacher Friedrich Reitz (s.a. Kaufbuch 35, S. 78) 

Hinterhaus (PKN 817a)

1833: Johann Marius Bühl erwirbt die Hälfte des Hinterhauses zusammen mit dem Hauptgebäude aus dem Vorbesitz von Friedrich Adam Groß (s.auch Kaufbuch, Bl. 91). 

1866/67: Die Hälfte am Hinterhaus mit einer Hutmacherwerkstatt wird auf Ableben des Hutmachers Friedrich Krumrey an seine beiden Kinder vererbt. Eigentümer sind demzufolge 1.) Karl Krumrey, Schullehrer in Bönnigheim; 2.) Pauline Reitz geb. Krumrey, Ehefrau des Büchsenmachers Friedrich Reitz. 

1871/72: Karl Krumrey und Pauline Reitz geb. Krumrey verkaufen ihre gemeinsam besessene Hälfte am Hinterhaus an den Schlosser Karl Geisser [oder: Geiser], der in der Folge dort eine Werkstatt einrichtet (s.a. Kaufbuch 19, S. 35)

1871/72: Karl Geisser erwirbt auch die andere Hälfte am Hinterhaus aus dem Vorbesitz des Schlossers Georg Friedrich Bühl und ist damit alleiniger Besitzer des Hinterhauses. Das Wohnrechztdes Johann Marius Bühl und seiner Frau ist durch beider Tod erloschen (s.a. Kaufbuch 19, S. 96 / Güterbuch 6, S.55). 

1880: Das Hinterhaus wird an den Schlosser Ludwig Leonhardt verkauft (s.a. Kaufbuch 27, S. 55 / Güterbuch 18, S. 239) 

1889: Ludwig Leonhardt verkauft das Hinterhaus an den Büchsenmacher Friedrich Reitz. Damit sind Haus und Hinterhaus wieder in der Hand eines Besitzers (s.a. Kaufbuch 36, S. 139 / Güterbuch 5, S. 148)  

1904: am 25.11.1904 in das Grundbuch No. 940 umgeschrieben. 

Befunde aus Bauakten

1872: "Schlosser Geisser beabsichtigt, in dem von ihm erkauften Hausantheil im Schlosser Bühl'schen Hinterhause gegen den Kocher gelegen eine Schlosserei zu richten." Weiterhin plant er, "im 2ten Stockwerk seines Hauses ... den Oehrn durch Ausbruch einer Wand zur Küche einzurichten." Aus Sicht der Bauschau dürfte das Baugesuch bei genauer Einhaltung der Bauvorschriften "keinem Anstand unterliegen." 

1882: Der Sesselmacher Jakob Haas lässt sich Änderungen an seinem 1881 gemeinderätlich genehmigten Plan "betreffend die theilweise Erhöhung seines Wohnhauses N. 817 im Brückenhof" genehmigen. Die Änderungen gehen dahin, dass "nicht blos ein Theil, sondern der ganze Gebäudegrundriß um 1 Stockwerk erhöht und mit einem Dach abgeschlossen werde, das auf den Langseiten je 2 und auf der gegen die Brückenhofgasse und den Kocher je 1 Giebel erhält."  Der Aufbau soll in geriegeltem Fachwerk hergestellt werden und zwei heizbare und zwei unheizbare Zimmer, Küche, Speisekammer und Abtritt enthalten. "Die Dachdeckung wird mit Dachplatten bewerkstelligt." Das Vorhaben wird nach Anhörung der Nachbarn und unter einigen Auflagen genehmigt.

1882: Haas lässt sich den Einbau eines Fensters im 1. Stock "gegen den im städt. Eigentum befindlichen Hauswinkel" genehmigen. 

1883: Sesselmacher Haas werden weitere Umbauten genehmigt. Dem zufolge will er im 1. Stock die bisherige Küche in ein heizbares Wohnzimmer umwandeln und die Küche unter weiterer Nutzung des Kamins in den benachbarten "Oehrn" (Hausflur) verlegen. Ein weiteres Zimmer auf demselben Stock soll durch einen "Windofen" heizbar gemacht werden. 

1889: Der Büchsenmacher Friedrich Reitz, mittlerweile Besitzer des Hauses, plant eine teilweise Aufstockung des Hauses auf der Westseite zum Kocher hin, "so daß unterm Dach die Enrichtung eines heizbaren Zimmers  & eines Kamins ermöglicht wird." Die Umfassungswände sollen wiederum in geriegeltem Fachwerk ausgeführt werden. 

1891: Friedrich Reitz lässt sich die Herstellung einer Abtrittgrube für einen schon bestehenden Abtritt an der Südwand des Hauses genehmigen. "Die im Erdgeschoss des Hauses anzulegende Grube soll soweit in den städtischen Hauswinkel eingebaut werden, daß der vom Abtritt des 1ten Stücks außen an der Wand herabführende Schlauch in den Schacht eingeführt werden kann." 

1894: Ein weiteres Bauvorhaben von Reitz umfasst das "Abnehmen des vorhandenen Plattformdachs, Anbringen eines höheren neuen Satteldaches, Einrichten eines beheizbaren Zimmers im III.Stock auf der nordwestl. Seite des Hauses Brückenhof No. 817. Über dem neu einzurichtenden Zimmer soll ebenfalls wieder ein Plattformdach angebracht und alles ... werden." 

1897: Friedrich Reitz plant die "Herstellung einer Werkstatt mit Essefeuerung im Erdgeschoß des Hauses Nro. 817 im Brückenhof mit einer Lichthöhe von 2,60 m mit Durchbruch eines Doppelfensters gegen das Höfchen  der Friedr. Schmidt Schneiders Witwe. Die Esse wird in dem zu überbauenden Hofraum aufgestellt u. durch ein Glasdach nach oben abgeschlossen. Weiterhin geplant ist das "Erhöhen des halben Hintergebäudes gegen den Kocher hin zur Einrichtung eines Wohnzimmers u. eines Zugangs vom Vordergebäude unter den stehenbleibenden Dachraum des Hintergebäudes, wobei zwei entbehrliche Kamine abgebrochen werden. Die Außenwände werden wie der Stock darunter in geriegeltem Fachwerk hergestellt, das Dach als Plattform mit Zinkblech gedeckt, das Zimmer soll durch einen Ofen von innen geheizt werden." 

1902: Einrichtung einer Küche im I. Stock durch Friedrich Reitz. 

1952: Eine auf Antrag eines Mieters durchgeführte Besichtigung des Hauses durch das städtische Hochbauamt ergibt, "dass die nördliche Aussenwand dringend repariert werden muss." Weiterhin wird durch die Fa. Härer eine Kaminverlängerung durchgeführt. 

1959: Im Zuge von Renovierungsarbeiten, bei denen u.a. das Fachwerk am Giebel zum Kocher hin freigelegt wurde, beklagt Hausbesitzer Otto Reitz, dass sich "am Haus Lindner im Brückenhof samt dortiger Miste und auch an dem Altmaterialhandel vis a vis vom neuen Haus des Schlosser[s] Schmidt jr. noch nichts geändert" habe. Er richte deshalb an die Stadtgemeinde "das höfliche Ersuchen, im Interesse des Gesamtbildes des alten Brückenhofes und der hygienischen Seite ... doch dafür Sorge zu tragen, daß diese beiden letzten Schandflecken entfernt werden." Ferner bietet Reitz an, den Zwischenraum zwischen den Häusern 5 und 6 "von Gerümpel und Schmutz säubern" und ein neues, verschließbares Tor anbringen zu lassen, "unter der Bedingung, daß ich über den Zwischenraum die Schlüsselgewalt bekomme."   

1984: Im Zuge einer grundlegenden Renovierung der Gebäude Brückenhof 5 und 6 werden die Wohnungen im Haus saniert und ein Teil der An- und Aufbauten vom Ende des 19. Jahrhunderts entfernt, außerdem das bislang nur teilweise sichtbare Fachwerk komplett frei gelegt. Die  Dachplattform auf dem Hinterhaus wird ebenfalls beseitigt, das Gebäude erhält ein durchlaufendes Satteldach. 

Beschreibungen

historische Beschreibungen

1827: Wohnhaus mit 9,7 Ruten, Anbau zur Oekonomie 2,5 und Hof 3,4 Ruten,= insgesamt 15,6 Ruten Grundfläche

um 1840 (Hausanteil des Johann Marius Bühl, im Güterbuch): „Gebäude. ½te an VIII 817 9,7 RThn. Einem 3stokigten Wohnhaus im Brükenhof, mit gewölbtem Keller neben Salzsieder Gottieb Koch u[nd] Christoph Heinrich Blinzigs Wittwe ... Der Besizer hat ungestörten freien Aus- u[nd] Eingang durch den untern Tennen anzusprechen u[nd] darf der Plaz gegen den  Ausgang in das Höfle vom Mithausbesizer nie verstellt werden. Die Thüre in das Höflle haben die beiden Besizer des letztern, dermalen Marius Bühl u[nd] Hutmacher Krumrai zu erhalten ... ½te an 2,5 Rthn. VIII 817. Anbau an vorstehendem Wohnhaus, eine s.g. Bezig-Kammer u[nd] einem Bödele darauf.“ (19/831 S. 54f). 

um 1866 (Güterbuch, Anteil der Geschwister Krumray am Hinterhaus): „Gebäude. ½ an 2,5 Rthn VIII 817a. Anbau am Wohnhaus des Marius Bühl und der Caspar Mebus Wittwe im Brükenhof, eine Hutmachers Werkstatt“ (19/830, S. 167).

Beschreibungen aus den Denkmallisten

Das dreigeschossige verputzte Fachwerkhaus erhielt seine heutige Gestalt in zwei Bauphasen. Nach dem Stadtbrand von 1728 wurde das Wohnhaus als zweigeschossiges Gebäude errichtet. Im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss ist seine ursprüngliche Gestalt unverändert erhalten. Die profilierten Fensterrahmungen, deren Sturz in der Mitte überhöht ist, und die reich profilierte Fußschwelle des Obergeschosses machen das Gebäude zu einem beispielhaften Beleg für den barocken bürgerlichen Wohnhausbau. 1822 wurde das Gebäude aufgestockt und durch einen Zwerchgiebel abgeschlossen. Diese Veränderung ist nach den damals allgemein üblichen Maßstäben äußerst zurückhaltend ausgeführt. (StadtA Schwäb. Hall: Liste der Kulturdenkmale Stadt Schwäb. Hall, Stand 10/1982, S. 126)

 

Brückenhof 5 (Flst.Nr. 0-39/4). Dreigeschossiges, verputztes Fachwerkhaus. Im Kern wohl nach 1728 entstanden. 1882 aufgestockt, Zwerchgiebel. § 2. (aus: Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Stadt Schwäbisch Hall, Stand 13.11.2013)

Besonderheiten

Nutzungsrechte für eine Toilette für den Eigentümer der Schlosserwerkstatt im Hinterhaus (1884)

„Dem Ludwig Leonhard Schlosser steht für sich und seine Rechtsnachfolger als Bewohner des Hinterhauses Nro. 817a ausschließlich der im untern Stock befindlichen Schlosserwerkstätte das dingliche Recht zu, den im ersten Stock des Hauses Nro. 817 – des Sesselmachers Haas – über einer Treppe befindlichen Abtritt neben dem Eingang in seine Wohnung zu Nro. 817a benützen zu dürfen, wogegen Leonhard u[nd] seine Rechtsnachfolger an den Kosten etwaiger Reparatur sowie hinsichtlich der Reinigung des Abtritts je die Hälfte zu tragen haben. 
Leonhard verzichtet auf das Recht des Durchgangs über die Treppe im Hause des etc. Haas Nro. 817 im 2ten Stock in seine Bodenkammer im Hause Nro. 817a. 
Leonhard räumt dem etc. Haas für sich u[nd] seine Rechtsnachfolger das freie ungehinderte Recht des Durchgangs in den gemeinschaftlichen Hofraum durch die Schlosserwerkstätte ein, behält sich aber vor, die Schlosserwerkstatt so abzusperren, daß das freie ungehinderte Durchgangsrecht für Haas nicht beeinträchtigt wird. 
Dem Leonhard steht außerdem an dem Hauses des Haas Nro. 817 für sich u[nd] seine Rechtsnachfolger im Besitze Nro. 817a nur das Durchgangsrecht zu ebener Erde durch das Haus des Haas in die Schlosserwerkstätte des Leonhard u[nd] das Durchgangsrecht über die erste Treppe in den ersten Stock u[nd] von dort in die Wohngelasse des Hauses Nro. 817a zu, ferner hat Leonhard das Recht für sich u[nd] seine Rechtsnachfolger, einen Firmenschild an dem Hause des Klägers Haas anzubringen.
Ein Miteigenthumsrecht an den Räumlichkeiten des Hauses Nro. 817 steht dem etc. Leonhard u[nd] seinen Rechtsnachfolgern nicht zu“ (19/843, S. 839f.)
 

Quellen

  • StadtA Schwäb. Hall 4/881 (Unterpfandsbuch Stadt 1717/18), Bl. 251 [= 0004-0881_0629] - Identifizierung fragllich! 
  • StadtA Schwäb. Hall 4/1545 (Häuserbuch 1712), S. 86
  • StadtA Schwäb. Hall 4/1547 (Häuserbuch 1767), S. 55
  • StadtA Schwäb. Hall 4/1547a (Häuserbuch 1782), S. 90-91
  • StadtA Schwäb. Hall 19/830 (Güterbuch, Bd. 5), S. 146-148 [Friedr. Reitz]
  • StadtA Schwäb. Hall 19/830 (Güterbuch, Bd. 5), S. 167 [Friedr. Krumrays Kd.; Karl Gaiser]  
  • StadtA Schwäb. Hall 19/831 (Güterbuch, Bd. 6), S. 54-55 [Joh.Marius Bühl; Georg Heinrich Bühl]
  • StadtA Schwäb. Hall 19/831 (Güterbuch, Bd. 6), S. 61f [Kaspar Mebus Wwe.]
  • StadtA Schwäb. Hall 19/836 (Güterbuch, Bd. 11), S. 238 [Joh. David Heinr. Mebus]
  • StadtA Schwäb. Hall 19/843 (Güterbuch, Bd. 18), S. 329 [Ludwig Leonhardt]