Haller Häuserlexikon – Primärkataster-Nr.

Gelbinger Gasse 103 - ehem. Gelbinger Tor: Wachhaus ersetzt Stadttor

Adresse: Gelbinger Gasse 103
Primärkatasternummer: 859 (später 912)
Besitzer: 1827
Die Stadtgemeinde


Besitzerliste

1827: Die Stadtgemeinde: Öhringer Tor

1880: Die Stadtgemeinde verkauft das nach Aufhebung der Torgefälle (= Torzölle) entbehrlich gewordene "Oehringer Torhaus" am 19. Juli 1880 nach öffentlicher Ausbietung für 4.000 Mark an den Rotgerber August Burkhardt.

Haustafel

Nachdem die Stadt dem Königreich Württemberg zugeschlagen worden war, galt die alte Stadtbefestigung als einengend und nutzlos. Vor allem die schmalen Durchfahrten in den Stadttoren behinderten den Verkehr. Als erstes wurde 1807 des Gelbinger Tor abgerissen. Seitlich davon entstand ein neues Wachhaus; der Stadteingang wurde mit Pylonen - kegelförmigen Absperrmarkierungen - bezeichnet. Wo heute der Verkehr braust, breiteten sich damals Gärten aus

Beschreibungen

Historische Beschreibungen

1827: Wohnhaus s. das Tor 11,? Ruten Grundfläche am Öhringer Tor

1880: 76 qm die Torwartswohnung am Oehringer Tor neben Gerber Schlenk und Müller Seitz

Beschreibungen aus den Denkmallisten

Das ehemalige württembergische Wachthaus am Gelbinger Tor entstand 1807/08 nachdem hier Teile der mittelalterlichen Stadtbefestigung abgebrochen wurden - von der noch Reste der Zwinger- und Stadtmauer am Hause erhalten sind. Das heute dreigeschossige (ursprünglich zweigeschossige, Ende des 19. Jh. aufgestockt) Wachthaus zeigt die Halle mit den Rundbogenöffnungen, Gurtband und steingerähmte Fenster. Das Gebäude zählt zu den wichtigen Zeugen klassizistischer Architektur in Hall. - Teile der mittelalterlichen Stadtmauer. (StadtA Schwäb. Hall: Liste der Kulturdenkmale Stadt Schwäb. Hall, Stand 10/1982, S. 192)

 

Gelbinger Gasse 103 (Flst.Nr. 0-36/1). Ehem. württembergisches Wachthaus, 1807/ 08. Dreigeschossiges (urspr. zweigeschossiges) Fachwerk-Wohnhaus, Rundbogenöffnungen, Gurtband, steingerahmte Fenster und Mansarddach. § 2. (aus: Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Stadt Schwäbisch Hall, Stand 13.11.2013)

Besonderheiten

Passage des Tores bei den Abbrucharbeiten 1808

"In Ansehung des Abbruches des Gelbinger Thor-Thurnes ist zu Verhütung Schadens folgendes verordnet:
Das Gelbinger Thor bleibt während des Abbruchs von aussen beschlossen und von innen durch eine Kette gesperrt. Personen, welche zu Fuß ankommen, oder reiten, haben den Weg durch die Gradirhäuser, oder zum Langenfelder Thore herein und hinaus zu nehmen. Für Fuhrwerke muß zwar das Thor, jedoch nur, wenn die Arbeiter zuvor werden benachrichtiget seyn, geöffnet werden. Von 8 biß 9 Uhr vormittags, so wie abends, wenn die Arbeiter ihr Geschäft aufgegeben haben, ferner von Freytag Mittags um 3 Uhr an über den Samstag und Sonntag darf an dem Thurn gar nicht gearbeitet werden, sondern es muß die Passage ganz offen bleiben, auch darf dieselbe nie durch Schutt oder Steine im geringsten gehindert sein.
Hall, am 18. Jan. 1808
Ober-Amt"

Quellen

Archivalien:

  • StadtA SHA 19/1045 (Kaufbuch 27), S: 288ff
    Hallisches Wochenblatt Nr. 3 v. 20.1.1808