Haller Häuserlexikon – Primärkataster-Nr.

Lange Straße 13

Adresse: Lange Straße 13
Primärkatasternummer: 707, 709
Besitzer: 1827
Ebert, Johann Leonhard, Bäcker - Haugenbäck


Besitzerliste

Die Besitzverhältnisse vor 1706 sind unklar, möglicherweise gehörte das Haus spätestens ab 1687 Johann Jacob Deutelin, über den es einige Informationen gibt:

1667 schloss Johann Jacob Deutelin, Bürger und Leinenweber, einen Ehevertrag mit Anna Barbara Hermann, Witwe des Hans Philipp Hermann, Bürger und Kübler zu Schwäbisch Hall (StadtA Schwäb. Hall 8/114). 1680 heiratete Deutelin in zweiter Ehe Maria Agatha Mack, Tochter des Hans David Mack, Bürger und Schuhmacher zu Schwäbisch Hall (StadtA Schwäb. Hall 8/248).

Laut Beetlisten zahlte ein Johann Jacob Deutelin schon 1675 Steuern in der Langen Gasse (später unmittelbar vor Peter Ludwig). 1687 wird er als Anlieger des Hauses von Peter Ludwig genannt (StadtA Schwäb. Hall 14/1351).

Ab 1706 ist die Hausgeschichte bis 1829 eindeutig und durch die entsprechenden Kaufverträge dokumentiert:


Kaufvertrag v. 15. Februar 1706: Johann Joß Deutelin, Bürger und Leinenweber, verkauft an Johann Michael Eisenmenger, Bürger und Salzsieder, sein Haus jenseits Kochens in der Langen Gasse, gelegen zwischen den Häusern des Jacob Reitz, Pfarrer zu St. Katharina, und der Rosina Ludwig, Witwe des Peter Ludwig, Pfleger zu Honhardt. Verkauft wird auch der Garten. Den Zaun Herrn Reitz zu muss dieser unterhalten, den Zaun Frau Ludwig zu aber Deutelin. Der Kaufpreis beträgt 430 Gulden (StadtA Schwäb. Hall 4/670, fol. 184R-186V und 13/1566).

Kaufvertrag v. 17. August 1717: Johann Michael Eisenmenger, Alt, Bürger und Salzsieder, verkauft an Johann Caspar Drittler, Bürger und Schneider, sein Haus jenseits Kochers (gelegen zwischen Johann Adam Frey, Mitglied des Inneren Rates und Reichalmosenpfleger, und der verwitweten Pflegerin Ludwig). Zum Verkauf gehört auch der Garten, dessen Zaun auf der einen Seite Herr Frey, auf der anderen Seite aber Drittler erhalten muss. Der Kaufpreis beträgt 400 Gulden (StadtA Schwäb. Hall 4/674, fol. 155R-157V).

Kaufvertrag v. 15. August 1724: Johann Caspar Drittler, Bürger und Schneider, verkauft an Johann Sebastian Lohammer, Bürger und Leinenweber, sein Haus jenseits Kochens, gelegen zwischen den Häusern des Johann Adam Frey, Mitglied des Inneren Rates und Amtmann über Ilshofen sowie Reichalmosenpfleger, und der Witwe von Pfleger Ludwig. Eingeschlossen im Verkauf ist der Garten hinter dem Haus. Den Zaun zum Grundstück Frey muss dieser erhalten, den Zaun zum Grundstück Ludwig aber Lohammer. Zum verkauften Haus gehört auch der Keller. Der Kaufpreis beträgt 500 Gulden (StadtA Schwäb. Hall 4/678, fol. 6V-8V).

Kaufvertrag v. 6. April 1731: Johann Sebastian Lohammer, Bürger und Leinenweber, und Johann David Deutelin, Bürger und Leinenweber, tauschen ihre Häuser. Lohammer gibt sein Haus in der Langen Gasse, gelegen zwischen dem Haus der Erben der Frau Pfleger Ludwig und dem Freyischen Gässlein, an Deutelin. Lohammer erhält dafür von Deutelin den oberen Teil von dessen Haus in der Langen Gasse (zwischen den Häusern der Erben des Präzeptors Weber und des Johannes Hirschmann, Leinenweber, gelegen). Der untere Teil dieses Hauses besteht in einer Stube, Kammer und Küche und gehört Johann Georg Beyer, Beisitzer und Taglöhner. Lohammers bisheriges Haus wird auf 550 Gulden geschätzt, die Haushälfte auf 300 Gulden. Für die übrigen 250 Gulden übernimmt Deutelin Schulden Lohammers (StadtA Schwäb. Hall 4/679, fol. 161R-163V).

Kaufvertrag v. 7. September 1733: Johann David Deutelin, Bürger und Leinenweber, verkauft an Georg Friedrich Hauck, Bürger und Bäcker, seine Behausung jenseits Kochens in der Langen Gasse (gelegen zwischen Kammerrat Dötschmanns Garten und der Behausung der Ludwigschen Erben) samt Höflein und Garten dahinter. Der Kaufpreis beträgt 650 Gulden (StadtA Schwäb. Hall 4/679, fol. 285R-287V). Hauck hatte 1727 (also vor dem Stadtbrand von 1728) seine Bäckerei beim Kornhaus (StadtA Schwäb. Hall 4/2015, fol. 28). 1729 erwarb er von Johann David Deutelin einen Hausanteil in der Brüdergasse (StadtA Schwäb. Hall 4/679, fol. 68R-70V), bevor er 1733 in die Lange Gasse wechselte. Wahrscheinlich betrieb er seine Bäckerei auch ohne offizielle Backgerechtigkeit an den neuen Standorten weiter, bevor er 1749 für eine Legalisierung sorgte. Nach der Brandkatastrophe musste die Reichsstadt großzügiger sein.

Ratsbeschluss v. 24. Januar 1749: Den Accord wegen des Brandplatzes und der Backgerechtigkeit des Bäckers Hauck lässt man ratifizieren. Dem Bäcker Nipp lässt man bedeuten, dass er dem Ratsbeschluss nachleben solle und entweder sein Backhaus verkaufen oder vom Kastenmeisterdienst abstehen solle (StadtA Schwäb. Hall 4/358, fol. 34R-35V). [Bäcker Hauck wird im selben Jahr aufgefordert, seinen Wappenbrief  an einen Gottfried Hauck zu Stauf (Brandenburg-Ansbach) in Kopie zu überschicken: StadtA Schwäb. Hall 4/358, fol. 449V-R].

Kaufvertrag v. 7. März 1776: Carl Franz Haug, Mitglied des äußeren Rates und Konditormeister, überlässt seinem Stiefvater Johann Gottfried Mayer, Bürger und Bäcker, seinen Anteil an dem ihm erblich zugefallenen Haus jenseits Kochers in der Langen Gasse. Das Haus liegt zwischen den Häusern von Forstmeister Dötschmann und der Witwe des Dreikönigswirts Salzner. Am 24. Januar 1749 wurde es durch einen Ratsschluss mit einer Backgerechtigkeit privilegiert. Diese wurde nun konfirmiert, so dass des Käufers Ehevorfahre Bäcker Haug als erster Besitzer nebst seinen Nachkommen dabei erhalten bleiben soll. Hinter dem Haus liegt ein Höflein und ein Garten. Verkauft wird auch alles Backgerät. Der Kaufpreis beträgt 2.000 Gulden. Bei der Erbteilung ihrer Mutter bzw. Ehefrau wurde der Kaufpreis gleich berichtigt. Auf dem Haus haftet eine ewige Schuld in Höhe von 320 Gulden, die 1769 von Mayer und seiner verstorbenen Frau anerkannt wurde. Die 320 Gulden wurden von Johann Gottfried Röhler, Michaelismesner, und seiner Frau Maria Barbara, geb. Lackorn, gestiftet. Mayer soll anstatt der Zinsen für Arme Brot backen und jährlich unter sie austeilen. Forstmeister Dötschmann hat den Eheleuten Mayer erlaubt, ihre Rinne durch seinen Garten zu führen – aber nur aus nachbarlicher Liebe und Gütigkeit, nicht als Rechtsanspruch (StadtA Schwäb. Hall 4/687, S. 375-377).

Kaufvertrag v. 23. Juni 1801: Johann Gottfried Majer, Bürger und Bäcker, verkauft mit Bewilligung seiner Ehefrau Maria Cordula seine Behausung jenseits Kochers in der Langen Gasse zwischen Forstmeister Dötschmanns und Amtschreiber Kazners Häusern gelegen samt der Backgerechtigkeit nebst dem Höf- und Gärtlein und dem vorhandenen Brennholz, den Backbrettern, den Mehlsäcken, den Backtüchern, der Waage und dem Gewicht sowie der Fässer im Keller wie auch eines gehörig überzogenen Bettes für einen künftigen Knecht an seinen ältesten Sohn Johann Friedrich David Majer, Bürger und Bäcker. Der Kaufpreis beträgt 3.220 Gulden. Der Käufer räumt seinen Eltern den lebenslangen unentgeltlichen Sitz im Haus ein. Sie erhalten das hintere Stüblein und eine Kammer nebst Platz zur Aufbewahrung des nötigen Holzes. Wenn einer krank werden sollte, verspricht der Sohn beim Wasser- und Holztragen zur Hand zu gehen (StadtA Schwäb. Hall 4/764, fol. 16V-17R).

Kaufvertrag v. 28. November 1827: Johann Friedrich David Mayer, Bäckermeister jenseits Kochers, verkauft an seine Tochter Susanna Elisabetha Mayer und deren nunmehrigen Ehemann Johann Friedrich Stadtmann, Sohn des verstorbenen Johann Georg Stadtmann, Mahlmüller, und Stiefsohn des Johann Georg Hubmann, Mahlmüller, seine dreistöckige Behausung jenseits Kochens in der Langen Gasse. Anlieger sind Caspar Kolb, Werkmeister, und die Witwe des Bernhard Groß, Salzsieder. Das Anwesen besteht aus zwei früheren Häusern, die im Jahr 1817 zusammen gebaut wurden (PKN 707 und 709). Verkauft wird auch eine Scheune beim Kirchhof von St. Katharina und der Stadtmauer. Auf dem Haus ruht eine Backgerechtigkeit. Dazu gehört ein Höfle und ein Küchengarten hinter dem Haus. Inbegriffen im Verkauf sind sämtliche zur Bäckerei erforderlichen Gerätschaften, alle im Haus befindlichen Säcke und Backtücher, sämtliche im Keller befindliche Fässer, die in den zwei Wohnzimmern befindlichen vier Spiegel, zwei Pyramiden, sämtliche Porträts, eine Tafel, ein Tisch und sechs Stühle, außerdem zwei Betten mit Bettladen für Knecht und Magd nebst zwei alten Kleiderbehältern. Der Kaufpreis beträgt 8.000 Gulden. Der Käuferin geht als Heiratsgut ab: 2.000 Gulden. Aus dem Heiratsgut des Tochtermanns wurden bereits bezahlt 3.000 Gulden, so dass 3.000 Gulden verbleiben. Der Verkäufer und seine Ehefrau behalten den lebenslänglichen freien Sitz im dritten Stock mit Wohnstube, Stubenkammer samt Küche (gegen Werkmeisters Kolbs Haus), außerdem eine Bodenkammer. In der Scheune behält Mayer so viel Platz, wie er zur Aufbewahrung seiner Fourage nötig hat (StadtA Schwäb. Hall 19/1010, fol. 109R-112V).

Johann Friedrich Stadtmann verstarb schon 1829 (Eventualteilung v. 20. März 1829) (StadtA Schwäb. Hall 18/11762, fol. 76V). Seine Witwe heiratete Johann Leonhard Ebert (Zubringensinventar v. 20. November 1829) (StadtA Schwäb. Hall 18/11762, fol. 77V).

1827 ist im Primärkataster schon  Johann Leonhard Ebert, Bäcker, "Haugenbäck", als Besitzer eingetragen.

Nachbarhaus: 1829 verkaufte Maria Elisabetha Groß, Witwe des Bernhard Groß, Salzsieder, an Johann Leonhard Ebert, Bäcker, ein zweistöckiges Wohngebäude in der Langen Gasse, das laut Brandkataster noch ein Anbäule mit Stall gewesen war, jetzt aber zu einem Wohnhaus eingerichtet sei. Der Kaufpreis betrug 722 Gulden. (StadtA Schwäb. Hall 19/1011, fol. 198V-199R)

 

Verweis auf Güterbuch VII, S. 546 führt nicht weiter, da Textverlust

 

1872 kaufte August Friedrich Österle, Bäcker, das Haus von Martin Trumpp, Bäcker. (Kaufvertrag v. 30.11.1872: StadtA Schwäb. Hall 19/1038, S. 624-629)

 

1875 verkaufte es Österle an Jakob Weiß, Bäcker. weiter. Im Anschluss besaß es ein Christian Weiß, Bäcker.

 

1896 ging das Anwesen von der Witwe des Christian Weiß auf den Sohn Friedrich Weiß, Bäcker, über.

Befunde aus Bauforschung

Keller aus dem 12. bis einschl. 15. Jahrhundert und 20. Jahrhundert. (StadtA Schwäb. Hall BF 12)

Holzteile aus dem 15. Jahrhundert, dendrochronologisch datiert auf 1454 (StadtA Schwäb. Hall BF 12): dendrochronologisch datiert auf 1434/1435 (StadtA Schwäb. Hall BF 73) 

Dach südl. Bauteil dendrochronologisch datiert auf 1434/35. (BF Lohrum/Bleyer)

Beschreibungen

1827: Wohnhaus mit 21,8 Ruten (707); Oek. Anbau mit 1 Ruten und Traufrecht mit 1 Ruten (709), insgesamt 23,8 Ruten

Quellen

StadtA Schwäb. Hall 19/836, S. 38

StadtA Schwäb. Hall 19/842, S. 277

StadtA Schwäb. Hall 19/845, S. 371