Haller Häuserlexikon – Primärkataster-Nr.

Neue Straße 31

Adresse: Neue Straße 31
Primärkatasternummer: 765
Besitzer: 1827
Schübelin, David Friedrich, Siedmeister


Besitzerliste

1497: Bei einem das das westlich an das Haus anschließende Brückenbad betreffenden Kaufvertrag wird Wendel Ferber als Anlieger und Nachbar genannt. Er ist damit der früheste identifizierbare Besitzer des Vorgängerhauses der heutigen Neuen Straße 31  (17/478).

1580: In einem das nebenan gelegene Brückenbad betreffenden Kaufvertrag wird Hans Horn als Anlieger und Besitzer des Nachbarhauses genannt (4/653, fol. 38v)

1598: Laut einem weiteren das Brückenbad betreffenden Kaufvertrag gehört das Nachbarhaus inzwischen Ulrich Neuding (4/655, fol. 165r)

1613: Zufolge eines am 5. Juli 1613 bei der Kanzlei eingetragenen Vertrags verkauft Ulrich Neydinger (oder Neuding) sein zwischen dem Brückenbad und dem Schreiner Joseph Lackhorn gelegenes Haus mit dem halben Garten (Eigentümer der anderen Hälfte ist David Mayer) für 710 Gulden an Jörg Schübelin, Bürger zu Hall (4/656, fol. 60v)

1827: Schübelin, David Friedrich, Siedmeister

Befunde aus Bauakten

1886: Rudolf Leonhard lässt in seinem Wohnhaus Nr. 765 verschiedene bauliche Änderungen vornehmen. Hierzu gehört ein vom 2. Stock in das Dachgeschoss reichender Kamin, ein Neubau des Treppenhauses zwischen Erdgeschoss und erstem Stock sowie eine Vergrößerung des Ladens durch Entfernen von Zwischenwänden, deren tragende Funktion durch eiserne Säulen übernommen wird (erhalten nur Plan, nicht Bauantrag).

1951: Die Firma R. Leonhardt lässt sich die Erneuerung der durch alle drei Häuser Nr. 29-33 laufenden Schaufensterfront genehmigen.

1965: Im Rahmen  von Umbauten im Erdgeschoss der drei Häuser wird eine noch bestehende Trennwand zwischen den Häusern 29 und 31 beseitigt. Weiterhin entfernt man den bisherigen Ladeneingang (im Bereich von Nr. 31) und verlegt diesen in Nr. 33. Hierbei wird teilweise auf nicht umgesetzte Pläne von 1960 zurück gegriffen.

Beschreibungen

1613 (Verkauf an Jörg Schübelin): „seine Behausung bey der Bruckhen, sampt dem halben Höfflin darbey, daran David Mayer das ander alß das under Thail hat,  zwischen dem Bruckhenbadt unnd Joseph Lackhorn Schreinern gelegen, gültet dem Heiligen zu Sandt Michel 20 ß Vorgeltts, und der sondern Gerechtigkeit, daß genanter Käuffer die gegen dem Bruckhenbadt ligende Rinnen allein, die andern aber ernanter Lackhorn und Kauffer mit einander zu legen schuldig sein sollen“ (4/656, Bl. 60v).

1827: Wohnhaus mit 16,1 Ruten In der neuen Straße

Quellen

Archivalien:

  • StadtA Schwäb. Hall 4/653, fol. 38v
  • StadtA Schwäb. Hall 4/655, fol. 165r
  • StadtA Schwäb. Hall 4/656, fol. 60v
  • StadtA Schwäb. Hall 17/478
  • Baurechtsamt Schwäbisch Hall, Bauakten Neue Straße 29-33