Gebäudeverzeichnis

Marktstraße 5

Adresse: Marktstraße 5
Primärkatasternummer: 408 und 409
Besitzer: 1827
Pabst, Johann Jacob, zu 1/4; Reiz, Johann Michael; Pabst, Georg Nicolaus, zu 1/4; Pabst, Anna Maria, zu 1/4


Besitzerliste

Marktstraße 5

Ursprünglich zwei Häuser (4/1547a, S. 50; 4/1547, S. 32; 4/1545, S. 25)

Erstes Haus (4/881, fol. 79V)

Vor 1682    Conrad Baur, Bürger und Sattler

1682        Alexander Gronbach, Gastwirt zur Traube, und Johann Michael Döllin, Barbier und Chirurg, verkaufen als Pfleger der Rosina Baur, Witwe des Conrad Baur, Bürger und Sattler, das Haus Conrad Baurs an Jörg Friedrich Haydler, Bürger und Sattler, um 520 fl. Das Haus liegt neben der „Traube“. Dem Stiefsohn Baurs, Michael Sandel, Bürger und Küfer, der ein Auslosungsrecht in Anspruch nehmen wollte, wird dieses durch einen Ratsbeschluss abgesprochen (StadtA Schwäb. Hall 4/664, fol. 103V-104V9

1702        Rosina Heydler, Ehefrau des Jörg Friedrich Heydler, Bürger und Sattler, hinterlässt ein halbes Haus neben dem Traubenwirtshaus und Caspar Roßa, Büchsenmacher. Das Haus wird um 520 fl angeschlagen. Das Haus wird dem Witwer überlassen. Reichlich Sattlerwaren vorhanden (StadtA Schwäb. Hall 14/1634)

1717        Ezechiel Fimpelin (Haus angeschlagen um 750 fl, erkauft um 520 fl)

1724        Johann Ezechiel Fimpelin, Bürger, hinterlässt ein halbes Haus zwischen Johann Friedrich Böltz, Traubenwirt, und Johann Caspar Roßa, Büchsenmacher und Zeugwart. Kaufbriefe von 1682 und Teilungsextrakt von 1702. Die vier Erbinnen (Catharina Breiteneider, Ehefrau des Johann Jacob Breiteneder, Gastwirt zu Hessental (verstorben, an ihrer Stelle ihre beiden Kinder); Barbara Scheu, Ehefrau des Johann Thomas Scheu, comburgischer Untertan und Müller zu Enslingen; Anna Maria Ehrhardt, Ehefrau des Michel Ehrhardt, Müller zu Oberscheffach; Rosina Hirschmann, Ehefrau des Johann Heinrich Hirschmann, Gastwirt zum Goldenen Hirsch zu Bergbronn (Dinkelsbühl)) behalten momentan diese Behausung gemeinschaftlich. Anschlag: 750 fl. (StadtA Schwäb. Hall 14/1983)

1729        Johann Caspar Rosa, Büchsenmacher, erkauft den Brandplatz samt dem darunter liegenden großen Keller um 350 fl (20. Juni 1729). Kaufvertrag v. 20. Juni 1729 (4/679, fol. 66R-67V): Michel Ehrhardt, Mahlmüller zu Oberscheffach, und seine Ehefrau Anna Maria, geb. Fimpelin, verkaufen in Gegenwart ihres Schwagers N. Breiteneder, Gastwirt zu Hessental, ihren öden Haus- und Brandplatz samt dem darunter befindlichen Keller (den sie von ihrem Schwiegervater bzw. Vater Ezechiel Fimpelin ererbt haben) an Johann Caspar Rosa, Bürger und Büchsenmacher. Das Grundstück liegt zwischen den öden Brandplätzen Rosas und der Traubenwirtschaft. Der Kaufpreis beträgt 350 fl.

1730        Kaufvertrag v. 14. April 1730: Johann Caspar Rosa, Bürger und Büchsenmacher, verkauft an Johann Peter Bapst, Bürger und Goldarbeiter, seine auf dem Fimpelinschen Brandplatz neu erbaute Behausung nächst der Traubenwirtschaft (zwischen der anderen Behausung Rosas und dem Brandplatz des Pfandverwalters Seiferheld). Zum Verkauf gehört ein Höflein in der Breite des Hauses. Das Abwasser hat der Käufer Bapst vom Pfandverwalter Seiferheld zu übernehmen und dann an Rosa weiterzugeben, der es an Traubenwirt Böltz weiter leiten darf, von wo es in die Dole fließt (wie es vor dem Brand auch gewesen ist). Jeder hat den Verschlag und die Kandel seines Höfleins auf eigene Kosten zu machen und zu erhalten. Das Privet hinten im Hof soll gemeinsam mit Herrn Seiferheld gebaut und unterhalten werden. Kaufpreis: 600 fl. (StadtA Schwäb. Hall 13/151) (Im Unterpfansbuch falsches Datum des Kaufvertrags: 14. April 1745).

1742        Der große Keller wurde an Glockenwirt Deutelin verkauft (19. Juli 1742)

1775        Der Sohn Johann Bernhard Papst (Bapst) kauft das Haus für 530 fl (25. August 1775). Kaufvertrag v. 25. August 1775 (4/687, S. 344f): Friedrich Carl Bachmann, Pfarrer zu Affaltrach, verkauft an seinen Schwager Johann Bernhard Papst, Bürger und Knopfmacher, die seiner Frau 1770 erblich zugefallene Hälfte des Hauses (zwischen Senator Seiferheld und Chirurg Vogel). Der Kaufpreis beträgt 530 fl. Da Papsts und Seiferhelds „Priveter“ zusammen laufen, sollen sie sie auch gemeinsam ausräumen lassen. Papst muss es dulden, dass der Abraum durch sein Haus getragen wird.

1788        Johann Bernhard Bapst, Knopfmacher, beantragt, einen Augenschein vorzunehmen. Zwischen ihm und seinem Nachbarn Chirurg Vogel war ein Streit wegen ihres Höfleins hinter ihren Häusern entstanden. Die Höfe waren der Breite der Häuser entsprechend geteilt, aber der Stall des Herrn Vogel ragte in den Hof des Bapst. Außerdem war im hinteren Teil von Bapsts Hof zum Schutz des Gewölbes ein Dach errichtet, denn dort hatten die Secrete Seiferhelds und Bapst ihren Zusammenfluss. Vogel berief sich auf seinen Besitzstand und verweigerte Prozess und Kostenübernahme (StadtA Schwäb. Hall 10/646)

1826        sind seine vier Kinder als Besitzer eingetragen

 
Zweites Haus (4/881, fol. 80V-R, 79bR)


Vorher        Clemens Schnitzer und dann Caspar Roßa, beide Büchsenmacher

1717        Caspar Rosa, Büchsenmacher (Haus angeschlagen um 350 fl, erheiratet)

1730        Maria Barbara Roßa, Witwe des Johann Caspar Roßa, Bürger, Büchsenmacher und Zeugwart, auch Witwe des Clemens Schnitzer, Bürger und Büchsenmacher, hinterlässt ein halbes Haus neben Johann Friedrich Böltz, Traubenwirt. Die andere Hälfte des Hauses gehört dem Sohn Georg Sebastian Schnitzer. Das Haus ist in der fatalen Feuersbrunst am 31. August 1728 abgebrannt. Vorher war das Haus in der Steuer um 350 fl angeschlagen, der Brandplatz gilt jetzt noch 85 fl. Vorrätige Waffen, Außenstände für Waffenverkäufe und Reparaturen sowie das Handwerkszeug werden genannt (jeweils die Hälfte gehört dem Sohn Georg Sebastian Schnitzer) (StadtA Schwäb. Hall 14/2117)

1744        Eine Hälfte des Hauses geht an Johann Michael Weber, jung, Metzger (für 825 fl) (14. Juli 1744). Kaufvertrag v. 14. Juli 1744 (4/681, fol. 215V-216V; 13/417): Georg Sebastian Schnitzer, Bürger, Büchsenmacher und Schiffer, verkauft an Johann Michael Weber, den Jüngeren, Bürger und Metzger, die Hälfte seiner Behausung an der Schuppach zwischen der Traubenwirtschaft und H. Gold- und Silberarbeiter Bapst gelegen. Die verkaufte Hälfte umfasst: das untere Stockwerk mit Stube, Küche und Kammer aneinander stoßend, eine Kammer im oberen Stockwerk oberhalb der oberen Stube und den ganzen Boden. Der Verkäufer behält sich vor, zeit seines Lebens dort sein „Geschiff“ abstellen zu dürfen. Zum Verkauf gehören außerdem der vordere Laden, der Keller und das halbe Höflein. Schnitzer behält ein Drittel des Kellers, das kleine Kämmerlein zwischen der Stiege und dem hinteren Laden. Der Kaufpreis beträgt 825 fl. Gemeinschaftliches Eigentum soll gemeinschaftlich erhalten werden, dies gilt auch für die Leerung des Privets. Beide Teile behalten sich das Auslosungsrecht vor.

1745        (20. Mai) Büchsenmacher Schnitzer will ein Dach zu Bedeckung seines Privetgewölbes im Hof errichten. Wenn die Nachbarn nichts dagegen haben, will das Bauamt ihm das erlauben (StadtA Schwäb. Hall 10/646)

1745        (16. Juli) Büchsenmacher Schnitzer und Metzger Weber wollen die Hütte in ihrem Hof erweitern und abteilen, damit Weber seinen Teil als Stall nutzen kann. Da die Nachbarn Einspruch erheben, wird ein Augenschein durch das Bauamt vorgenommen. Die Hütte soll Abstand zum Traubenwirtshaus wie zum eigenen Haus einhalten, ein Satteldach und eine Dachrinne dem Brentzschen Grundstück zu erhalten (StadtA Schwäb. Hall 10/646)

1745        (23. Juli) Büchsenmacher Schnitzer und Metzger Weber wollen eine Hütte samt Dach in ihrem Höflein errichten. Die Hütte soll als Holzlege dienen, aber im Notfall dem Metzger Weber auch als Stall zur Verfügung stehen. Die Anlieger Johann Georg Brentz [Printz], Zimmermeister, und Traubenwirt Böltz protestierten: Ihnen werde durch einen solchen Bau das Licht genommen. Der Spruch des Bauamts schrieb vor, dass Schnitzer und Weber zum Traubenwirt einen Abstand von 8 Schuh einhalten sollten; außerdem sollte die Hütte ein Satteldach mit einer Dachrinne bekommen, so dass das Wasser in ihren eigenen Hof abgeleitet werden konnte (StadtA Schwäb. Hall 10/646)

1745        Johann Georg Brentz, Zimmermann, löst diese Haushälfte an sich (für 825 fl) (19. August 1745). Kaufvertrag v. 19. August 1745 (4/681, fol. 303V-304R): Johann Michael Weber, der Jüngere, Bürger und Metzger, verkauft an Johann Georg Brenz, Zimmermeister, seine unlängst von Georg Sebastian Schnizer, Büchsenmacher, erkaufte halbe Behausung an der Schuppach (zwischen der Traubenwirtschaft und H. Goldarbeiter Papst gelegen). Beschreibung wie 1744. Kaufpreis: 825 fl. Sonstige Bedingungen auch wie 1744.

1748        Der Anteil des Brentz geht an Ernst Friedrich Stieber, Metzger (für 800 fl) (4. März 1748). Kaufvertrag v. 4. März 1748 (4/682, fol. 82R-83R; 13/528): Johann Georg Brentz, Bürger und Zimmermeister, verkauft an Ernst Friedrich Stieber, Bürger und Metzger, seine 1745 von Johann Michael Weber erkaufte halbe Behausung an der Schuppach (zwischen der Traubenwirtschaft und Goldarbeiter Papst gelegen). Die andere Hälfte besitzt Georg Sebastian Schnitzer, Büchsenmacher. Beschreibung wie 1744 (außer dass die halbe Holzlege und das halbe Höflein erwähnt werden). Kaufpreis: 800 fl. Beide Hausanteilsbesitzer versprechen sich im Notfall den Durchgang durch die andere Haushälfte. Mit Herrn Papst besteht eine Streitigkeit, die der Verkäufer weiter zu vertreten hat.

1751        Johann Georg Vogel, Musikant, tauscht diesen Hausteil von Ernst Friedrich Stieber ein (8. März 1751)

1759        Georg Sebastian Schnitzer, Bürger und Büchsenmacher, hinterlässt eine halbe Behausung an der Straße vom Markt gegen das Stätt-Tor. Die andere Hälfte gehört Musikant Vogel. Das Haus liegt zwischen den Anwesen von Goldarbeiter Pabst und Traubenwirt Böltz. Die Haushälfte wird an den Sohn Andreas David Schnitzer, Büchsenmachergeselle, um 600 fl verkauft. Wenig Waren und wenig Handwerkszeug vorhanden (StadtA Schwäb. Hall 14/2868)

1762        Johann Georg Vogels Sohn Johann David Vogel, Chirurg und Mitglied des äußeren Rates, kauft das halbe Haus seines Vaters (800 fl) (5. Juli 1762). Kaufvertrag v. 5. Juli 1762 (4/685, fol. 42R-43R): Johann Georg Vogel, Bürger und Stadtmusikant, verkauft an seinen geliebten Sohn Johann David Vogel, Bürger und Chirurg, seinen Hausteil unterm Markt (zwischen Traubenwirt Bölz und der Witwe von Goldarbeiter Papst gelegen). Zum Verkauf gehört: der mittlere Stock samt dem halben Höflein, die darin befindliche ganze Stallung, zwei Drittel am Keller, der vordere Laden (aus dem jetzt eine Stube gemacht wurde), die untere Holzlege, eine Kammer oberhalb der oberen Stube, der ganze Boden. Der übrige Teil des Hauses gehört Johann Andreas Schnitzer, Büchsenmacher. Kaufpreis: 800 fl.
 
1766        Kaufvertrag v. 16. April 1766 (4/685, fol. 603V-604V; 13/1067): Andreas David Schnitzer, Bürger und Büchsenmacher, verkauft an Johann David Vogel, Mitglied des äußeren Rates und Chirurg, seine Haushälfte unterm Markt (zwischen Johann Peter Papst, Goldarbeiter, und Johann Ezechiel Bölz, Traubenwirt, gelegen). Die andere Hälfte gehört Vogel schon. Inbegriffen in den Verkauf ist auch die Büchsenmacherös samt Feuerrecht im unteren Stock. Kaufpreis: 825 fl.

1804        Ererbt Johann David Vogels Sohn Christoph Vogel das Haus (September 1804)

1810        Frau Witwe Knopfmacherin Papst kauft das Haus für 2.100 fl (28. Juni 1810)

1826        Sind ihre vier Kinder (wie beim Nachbarhaus) als Besitzer eingetragen


 

 

1827: Pabst, Johann Jacob, Kupferschmied, zu 1/4; Reiz, Johann Michael, Bäcker, zu 1/4; Pabst, Georg Nicolaus, Conditor, zu 1/4; Pabst, Anna Maria, ledig zu 1/4

Beschreibungen

1827: Wohnhaus mit 14 Ruten, Stallung 2,7 und Hof 4,8 Ruten, insgesamt 21,5 Ruten Auf dem Sau Markt

Wohnhaus, Fachwerktraufhaus mit Mansarddach, bez. 1729, Stuckdecken in beiden Obergeschossen. Eingetragen in das Landesverzeichnis der Baudenkmale in Württemberg seit 08. Oktober 1925. (StadtA Schwäb. Hall: Liste der Kulturdenkmale Stadt Schwäb. Hall, Stand 10/1982, S. 303)

 

Marktstraße 5 (Flst.Nr. 0-63/4) Wohnhaus. Traufständiges Fachwerkgebäude mit Mansarddach und Stuckdecken, bez. 1729. § 28 ( aus: Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg, Stadt Schwäbisch Hall, Stand 13.11.2013)