Gebäudeverzeichnis

Mauerstraße 8

Adresse: Mauerstraße 8
Primärkatasternummer: 564F
Besitzer: 1827


Besitzerliste

1924: Die Firma "Malzkaffeefabrik zur Glocke" bietet der Stadtgemeinde laut Gemeinderatsprotokoll vom 9. April 1924 den Verkauf des zur Gastwirtschaft und Bierbrauerei zur "Glocke" gehörenden "Kellergebäudes" Mauerstraße 8 samt Hofraum, Garten und Gartenhaus für 30.000 Mark an. Der Gemeinderat beschließt zunächst eine Prüfung des Angebotes "insbesondere auf den Wert und die Verwendbarkeit des etwa durch den Abbruch zu gewinnenden Materials" (19/428). Laut Protokoll vom 14. Mai 1924 hat die Bauumgangskommission des Gemeinderats das angebotene Kellerhaus besichtigt "und hält es für durchaus wünschenswert, dass das unschöne Backsteingebäude abgebrochen und an dieser Stelle ein Wohnhaus errichtet würde. Angesichts der bedrängten Finanzlage der Stadt wird jedoch beschlossen, von einer Erwerbung des angebotenen Anwesens vorerst Abstand zu nehmen." 

1925: Auf die Wiederholung des bereits 1924 gemachten Verkaufsangebots der "Malzkaffeefabrik zur Glocke" für das als Mälzereigebäude Mauerstraße 8 hin beauftragt der Gemeinderat am 14. Januar 1925 den Ausschuss für Bausachen, "möglichst das ganze Anwesen der Malzkaffeefabrik zu einem annehmbaren Preise zu erwerben".  Daraufhin kommt ein am 20. Januar 1925 abgeschlossener Kaufvertrag zu Stande, dem zufolge die Stadtgemeinde das gesamte Anwesen der "Glocke"  mit den Gebäuden Mauerstraße 7, 8 und 9 sowie Glockengasse 1, 3 und 5 mit den zugehörigen Hofräumen und Gärten für 63.000 Mark erwirbt. Während man für die anderen Gebäude des "Glocke"-Gesamtkomplexes Käufer suchen will, gibt die Stadtgemeinde Päne für den Einbau von Wohnungen in den Südflügel des Hauses Nr. 8 in Auftrag. Der Nordflügel soll zusammen mit dem Haus Nr. 7 an die Firma Röhler & Burkhardt veräußert werden. 

Befunde aus Bauforschung

Holzteile dendrochronologisch datiert auf ? (StadtA Schwäb. Hall BF 73)

Quellen

  • StadtA Schwäb. Hall 19/428 (Gemeinderatsprotokoll 1924), S. 78 § 52, S. 109 § 76
  • StadtA Schwäb. Hall 19/429 (Gemeinderatsprotokoll 1925), S. 25 § 24; S. 101 § 92