Gebäudeverzeichnis

Unterlimpurger Straße 1 - Amtsgerichtsgefängnis ("Blockhaus") - heute nicht überbaut

Adresse: Unterlimpurger Straße 1
Primärkatasternummer: keine
Besitzer: 1827
----


Besitzerliste

1844 verkaufte die Stadt Schwäbisch Hall das Grundstück im Stadtgraben vor dem Neuen Tor an die Staatsfinanzverwaltung, die dort das amtsgerichtliche Gefängnis erbauen wollte. Der Kaufpreis betrug 324 fl 35 x.  (StadtA Schwäb. Hall 19/1023, 89V-90R) Voranfragen datieren schon von 1841 (StadtA Schwäb. Hall 19/346, fol. 220V-221V). 1842 wollte die Stadt die vorigen oberamtsgerichtlichen Gefängnisse für sich erwerben (bes. Kappelturm) (StadtA Schwäb. Hall 19/347, fol. 95V-96V). 1843 genehmigte der Stadtrat die Abtretung des Bauplatzes im Graben. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings noch von einem Kaufpreis von 800 fl pro Morgen die Rede (StadtA Schwäb. Hall 19/348, 10. Juli 1843). 1843 erhob der Nachbar Rechtskonsulent Frik Einwände und wollte das Grundstück für sich erwerben, was aber von der Stadt abgelehnt wurde, die den Erwerb des bisherigen Oberamtsgefängnisses am Säumarkt im Auge hatte (StadtA Schwäb. Hall 19/348, fol. 162R-165R). 1844 wurde der Kaufvertrag von staatlicher Seite genehmigt (StadtA Schwäb. Hall 19/349, fol. 55R-56R). 1846 war der Bau des Oberamtsgerichtsgefängnisses vollendet, ein Streitpunkt blieb noch die Errichtung einer Wohnung des Gefangenenwärters (StadtA Schwäb. Hall 19/351, fol. 322V-323R).

Grundrisse des neu erbauten Gefängnisses befinden sich in Kopie im Stadtarchiv (StadtA Schwäb. Hall S01/1703), die Originale liegen möglicherweise im Kreisarchiv Schwäbisch Hall (1/1097), wo auf jeden Fall die Gegenüberlieferung zu den städtischen Akten verwahrt wird.

Bei den Bauakten zum Haus Unterlimpurger Straße 3 (damals Garten Honold) ist für 1848 das Obermatsgerichtsgefängnis eingezeichnet (Baurechtsamt, Unterlimpurger Straße 3).

1896 wurde das Amtgerichtsgefängnis umgebaut. Es erhielt einen Anbau im Westen mit neuer Backsteinfassade (StadtA Schwäb. Hall 27/8).

1939/1940 sollte das Amtsgerichtsgefängnis umgebaut werden: Dachstuhl und Wände sollten erneuert werden (StadtA Schwäb. Hall 27/8).

Ab 1. Februar 1949 wurde das Gerichtsgefängnis "Blockhaus" Jugendarrestanstalt. Gleichzeitig sollte eine Küche eingebaut werden und neue Fenster eingesetzt werden (StadtA Schwäb. Hall 27/8).

1966 wurde eine Zentralheizung eingebaut und die sanitären Einrichtungen verbessert. Diese Baumaßnahmen waren 1969 abgeschlossen. (StadtA Schwäb. Hall 27/8)