Gebäudeverzeichnis

Zwinger 1 - ehem. Neuapostolische Kirche, heute Wohnhaus

Adresse: Zwinger 1
Primärkatasternummer: keine
Besitzer: 1827
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Besitzerliste

1928: Der "Hezel'sche Garten" am Schiedweg wird durch die Neupostolische Kirche erworben und mit einer Kirche mit zugehörigem Wohhaus überbaut.

1983: Stadt und neuapostolische Gemeinde einigen sich auf die Übertragung des Kirchengrundstücks an die Stadt, im Gegenzug erhält die Neuapostolische Gemeinde das Grundstück Langenfelder Weg 1.

Befunde aus Bauakten

1928: Bau der Kirche mit zugehörigem Wohnhaus nach Plänen des Architekten Otto Weiler, Schwäbisch Hall.

1939: Einrichtung eines Luftschutzkellers. Die Stadt übernimmt einen Teil der Baukosten unter der Bedingung, dass der Luftschutzkeller "nicht nur für die Bewohner der Neuapostolischen Kirche, sondern auch für die Schulen und im Bedarfsfalle für andere benützung, als öffentl. Luftschutzkeller" zur Verfügung steht.

1943: Einbau einer Dachkammer im Dachstock des Wohnhauses unter Befreiung vom geltenden allgemeinen Bauverbot.

1957/58: Erstellung einer Doppelgarage auf dem Hofraum.

1968: Anbau eines Windfangs an das Kirchengebäude.

1975: Überdachung des Treppenaufgangs zur Kirche.

1982: Die Neuapostolische Gemeinde beantragt die Genehmigung für einen umfassenden Umbau der Kirche und die erstellung eines Anbaus. Nach weiteren Gesprächen mit der Stadtverwaltung wird der Umbau jedoch bis 1983 zugunsten eines Neubaus auf dem Grundstück Langenfelder Weg 1 aufgegeben.

Januar 1989: Abbruch des Gebäudes nach einer vorangegangenen Kontroverse zwischen Stadt und Landesdenkmalamt über eine Erhaltung. 

Anm.: Im Bereich der früheren Kirche wurde inzwischen ein privates Wohnhaus gebaut, für das die Anschrift "Zwinger 1" übernommen wurde.

Besonderheiten

Streit um die Denkmaleigenschaft der Neuapostolischen Kirche

Dem Abbruch des Kirchengebäudes ging ein mehrjähriger Konflikt zwischen Stadtverwaltung und Landesdenkmalamt voraus. Der Entwurf des als Flachdachbau wirkenden Gebäudes sei aus Sicht des Landeskonservators Boedecker "schon fast revolutionär". Daneben spreche auch seien Bedeutung als früher Bau der Neuapostolischen Kirche und als "eine Art Mutterkirche für ein großes Gebiet" für die Einstufung als Kulturdenkmal. Dem gegenüber verwies die Stadt darauf, dass die Kirche bei allen bisherigen Erfassungen und Ortsbegehungen nicht als Kulturdenkmal eingestuft worden sei und dass eine sinnvolle Nutzung weder für die Stadt noch für einen eventuellen Investor möglich sei. Durch diesen plötzlichen Sinneswandel des LDA entstände für die Stadt ein erheblicher Schaden, man fühle sich geradezu hintergangen. Ohne ein gewisses Maß an Verläßlichkeit und Verechenbarkeit "werden Planungen und Vorhaben zur Farce." Das Regierungspräsidium gestattete der Stadt im Oktober 1988 den Abbruch der Baulichkeiten. Eine Erhaltung sei nicht zumutbar, da eine sinnvolle Nutzung (z.B. als Kirche, Jugendzentrum, Kino usw.) nicht gefunden werden konnte. Für eine Folgenutzung seien umfassende Umbauten notwendig, die die Eigenschaft als Kulturdenkmal in Frage stellten. Dies betreffe insbesondere den Veranstaltungssaal, das "Glanzstück des Gebäudes." Die ehemalige Kirche wurde daraufhin im Januar 1989 abgerissen.

Quellen

Archivalien:

  • Stadtarchiv SHA 27/20, 27/49, 27/149 (Bauakten)

Literatur:

  • Haller Tagblatt v. 5.6.1985, 11.8.1987, 24.10.1988, 19.1.1989 (Konflikt um Denkmaleigenschaft)