Häuserlexikon Steinbach – Besitzerliste 1830

Mühlsteige 12-14 (alt) - Sägmühle - heute teils nicht, teils durch Fabrikgebäude Kade überbaut

Adresse: Mühlsteige 12-14 (alt)
Primärkatasternummer: 50 (27, 27/1)
Besitzer: 1827
Klenk, Johann Jakob, Sägmüller


Besitzerliste

ehem. 1830 (Primärkataster): Johann Jakob Klenk, Sägmüller

Sägmühle am Mühlgraben zwischen Simon Hofacker und Johann Jacob Klenk

1845: Laut "Privat-Aufsazes" vom 17. Juli 1845 verkauft Sägmüller Johann Jacob Klenk "eine Sägmühle mit 2 Gängen nebst allen sowohl zu deren Betrieb als auch zum Fluß erforderlichen und vorhandenen Requisiten, namentlich die Gehäng-Ketten, Langzug und Gehäng-Seilen, sowie auch die unweit des Wöhres angebrachte Fang-Hütte, eine Bretterhütte" sowie weitere Grundstücke auf Steinbacher und Tullauer Gemarkung für 6.800 Gulden an den Kaufmann Ludwig Merker in Hall.

1845: Am 12. November 1845 verkauft Ludwig Merker die Sägmühle mit aller Zubehör für 7.750 Gulden an Stadtrat und Sägmüller Peter Dötschmann aus Schwäbisch Hall.

1857 stirbt Peter Dötschmann. Die Mühle geht an seinen Sohn Otto Dötschmann.

1862 stirbt Otto Dötschmann. Die Mühle geht an seine Witwe Lene, geb. Groß.

1863 verkauft die Witwe Dötschmann an Georg Kleinbach.

1863 verkauft Kleinbach an Friedrich Dötschmann, Sägmüller von Hall.

1867 verkauft Dötschmanns Witwe an die Witwe von Stadtrat Seiferheld in Hall.

1869 geht die Sägmühle an "A. und F. Probst. Offene Handelsgesellschaft".

 

ein zweistöckiges Papierfabrikgebäude mit Radstubenanbau zwischen dem Mühlgraben und dem Fahrweg

ein zweistöckiges Dampfkesselgebäude samt Dampfkesselraum (früher Gipsbrennerei)

1879 von Privatier Georg Gehring in Hall an Probst verkauft.

1898 von Heinrich Probst im Gesamtkauf erworben.

1900 umgeschrieben in das Grundbuch.

 

Gipsmühle und Gipsbrennerei

1879 wurde dem Gesuch des Werkbesitzers Heinrich Probst, die Wasserkraft des von ihm käuflich erworbenen Illigschen Wasserwerks auf die Probstsche Säg- und Gipsmühle mittelst einer Transmission überzuleiten, unter der Voraussetzung dass weder am Illigschen noch am Probstschen Wasserwerk eine Veränderung vorgenommen wird unter den nachfolgenden Bedingungen entsprochen:

1) die Transmission ist, soweit solche über den Weg geführt wird, in einer lichten Höhe von 3,4 Metern anzulegen. Falls diese Höhe für den Verkehr nicht ausreichen würde, hat Probst für sich und seine Rechtsnachfolger die Verpflichtung übernommen eine entsprechend größere Durchfahrtshöhe auf seine Kosten herzustellen.

2) die Transmission ist so anzulegen, dass Menschen und Tiere von derselben nicht ergriffen und beschädigt werden können. Für jede Beschädigung, welche aus einer mangelhaften Anlage entstehen würde, bleibt Werksbesitzer Probst haftbar.

1896/1898 von Heinrich Probst im Geaamtkauf erworben.

1900 umgeschrieben in das Grundbuch.

Beschreibungen

1830 (Primärkataster): am Mühlstöckle, Wohnhaus mit 16,7 Ruthen, Sägmühle mit 15,1 Ruthen, Bretterhütte mit 10,3 Ruthen, Hufraum mit 8,9 Ruthen

spätere Nummerierungen laut Nachträgen PKN:
27/2: Mühlsteige 12
27/1: Mühlsteige 13
27: Mühlsteige 14

Besonderheiten

1890 schlossen die Gemeinde Steinbach und die Anlieger einen Vergleich über die Pflege der Straße und der Kanalmauer. Gleichzeitig überprüfte der Oberamtsbaumeister Berner die Leistungen der Steinbacher Handwerker Probst und Kopp:

StadtA Schwäb. Hall 86/262 (Kaufbuch, Bd. 15), S. 175-179

[S. 175]

Steinbach. Geschehen am 17. Juli 1890
Anwesend: Oberamtsbaumeister Berner von Hall
Schultheiß Schäfer
7 Gemeinderäte (Normzahl 8)
6 Bürgerausschußmitglieder (Normzahl 9)


Nachdem die Correktion der Mühl-
steige lt. Beschlusses der bürger-
lichen Kollegien vom 26. April
1889 vollzogen u. in Verbindung
mit derselben die eiserne Brücke
über den Mühlkanal hergestellt
ist, wird heute unter Zuziehung
des Oberamtsbaumeisters zur
technischen Übernahme geschritten.
Die Ausführung der Erd-, Planier-
ungs- u. Chaussirungsarbeiten
war dem Werkbesitzer Heinrich
Probst gegen die Aversalsumme
von 800 M.
übertragen.
Die heutige Prüfung hat ergeben,
daß die Visire Straßenbreite,
Vorlagestärke u. Schotterdicke
vorschriftsmäßig ausgeführt
sind.

[S. 176]

Die Einsaat der Böschung bezwse.
das Auspflanzen derselben mit
Akazien bleibt dem Eigentümer
der Böschung Heinrich Probst
überlassen.
Ferner übernimmt Heinrich Probst
für sich und seine Rechtsnachfolger
auf seine Wasserwerksanlagen
die dingliche Last sämmtliche vor-
kommende Abrutschungen vom
Einschnitt auf seine Kosten zu
beseitigen u. die Straße samt
Candel stets freizuhalten; sollte
nach einzuholenden technischen
Gutachten die Befestigung der
Einschnittsböschung auf künstlichem
Wege, Futtermauern, Sickerungen
etc. nötig werden, so übernimmt die
hiedurch entstehenden Kosten die
Gemeinde, Heinrich Probst ist
aber gehalten, das aus den Ab-
rutschungen sich ergebende Stein-
material der Gemeinde zur Ver-
fügung zu stellen. Ferner ver-
zichtet Heinrich Probst auf jeden
Anspruch an die Gemeinde, der
daraus entstehen könnte, daß
der Brezinger Thortum infolge
Rutschung oder sonstiger Ursachen
gefährdet u. in seinem baulichen

[S. 177]

Zustand beschädigt würde, u.
gestattet hierüber Eintrag in die
öffentlichen Bücher.
Da die Straßenwalze nicht zu be-
kommen war, ist das Einwalzen
der Straße unterblieben, ein Ab-
zug hiefür findet nicht statt, da-
gegen erhält Probst für den Ab-
bruch der alten Canalbrücke keiner-
lei Entschädigung. Zu der verein-
barten Accordssumme von 800 M.
erhält noch probst für die Herstell-
ung einer gepflasterten Kandel
vom Schwanen an entlang der
neuen Straße in einer Länge von
37,7 m im Meßgehalt von 15 qm
à 2 M 75 Pf. im Ganzen
41 M. 25 Pf.
841 M 25 Pf.
Anerkannt.
[Unterschrift] Heinrich Probst

Der von der Firma Wälde, Kade
& Erath gelieferte eiserne Ober-
bau von 5054 kg Gewicht wurde
als vorschriftsmäßig übernommen.
Ebenso die von dieser Firma
gelieferten Einfriedungen
u. Dohlenröste.

[S. 178]

Bezüglich der Unterhaltung der
an die Canalbrücke anschließen-
den Ufermauer stromabwärts
wird folgende Vereinbarung
zwischen den Beteiligten getrof-
fen.
Die Unterhaltung der links-
seitigen Canalmauer von
der Brücke bis zum Werk von
Probst ist ausschließlich Sache
des letztern. An der Unterhalt-
ung der rechtsseitigen Kana-
mauer von der Brücke bis zur
Radstube des Müllers Wendler
nehmen teil:
1. die Gemeinde zu Vier Achtel.
2. Werkbesitzer Probst: Zwei Achtel.
3. Mahlmüller Wendler: Ein Achtel.
4. Werkbesitzer Stoll: Ein Achtel.
Die Unterhaltung der Einfried-
igung ist ausschließlich Sache
der Gemeinde.
Die Verpflichtungen ruhen in
dinglicher Eigenschaft je auf
dem Eigentum des betr. Wasser-
werksbesitzers.
[Unterschriften] Heinrich Probst.
G. Stoll.
Heinrich Wendler.

[S. 179]

Die Kunstbauten sind durch
Maurermstr. Kopp vorschrifts-
mäßig ausgeführt u. beginnt die
dreijährige Garantiezeit für
dieselben, sowie für die weiter
im Akkord ausgeführten Maurer-
arbeiten am heutigen Tage.
Die aufgestellte Rechnung des Kopp
wird noch einer eingehenden Prüf-
ung seitens des Herrn Oberamts-
bautechnikers unterzogen.
[Unterschrift] J. Kopp

Vorstehende Handlung beurkundet.
Oberamtsbaumeister Berner
Gemeinderat Schäfer, Merkle, Rau, Kayser, Stegmaier, Schwenger, Erath, Kopp
Bürgerausschuß Probst, Abele, Mack, Wörner, Bolz, G. Stoll.

[Späterer Nachtrag]

Bezüglich der hievor näher beschriebenen
Realservituten wird hiemit
das gerichtliche Erkenntniß ausgesprochen
Steinbach, den 1. August 1890
Gemeinderat Schäfer, Merkle, Kayser, Rau, Waelde, Stegmeier, Schwenger, Erath, Kopp.

Quellen

Archivalien:    

 

  • Landratsamt Schwäbisch Hall, Vermessungsamt, Primärkataster für Steinbach (Kopie im Stadtarchiv Schwäbisch Hall, Signatur S01/1559)
  • StadtA Schwäb. Hall 86/262 (Kaufbuch, Bd. 15), S. 175-179
  • StadtA Schwäb. Hall 86/222, Nr. 26, S. 3 und S. 7, S. 8
  • StadtA Schwäb. Hall 86/255 (Kaufbuch Steinbach 1843-1848), Bl. 81rff, Bl. 93vff.