Gebäudeverzeichnis
Heimbacher Dorfstraße 12 - ehem. Gastwirtschaft zum "Engel"
Primärkatasternummer: keine
Besitzer: 1827
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Besitzerliste
1811: Heinrich Wacker, bisheriger Wirt zum goldenen Engel, bietet nach dem Erwerb einer anderen Wirtschaft im März 1811 seine "dahier zu Heimbach besitzende Wirthschaft zum Engel nebst dazugehörigem Bauren-Gut" über das "Hallische Wochenblatt" zum Verkauf an (Hallisches Wochenblatt 27.3.1811).
Befunde aus Bauforschung
Dach dendrochronologisch datiert auf 1697/98. (BF Lohrum/Bleyer)
Beschreibungen
historische Beschreibungen
1811 (Verkaufsangebot des Heinrich Wacker): "Heimbach liegt eine halbe Stunde von der Stadt, die Chaussee von Hall nach Stuttgart geht mitten durch den Ort, an jener hinwärts linker Hand stehet auch meine Wirthschaft, zu welcher gehören ein in einem Flügelbau bestehendes Wohnhaus, eine Scheuer, ein Waschhaus, ein Hofrecht, ein ganzes Gemeinrecht, worunter ein bedeutender Waldantheil begriffen ist, dann an Gütern ohngefehr 16 Morgen Aecker, 6 Mrg. Wiesen, 1½ Mrg. Garten, und 1 Mrg. Ochsenwaid, so nun urbar gemacht ist. Gebäulichkeiten und Güter sind gut hergestellt". (Hallisches Wochenblatt 27.3.1811)
Beschreibungen aus den Denkmallisten
Der ehem. Gasthof "Engel" ist ein traufständiges, zweigeschossiges verputztes Fachwerkhaus mit gemauertem Erdgeschoss und kleiner Stallung, ein stattliches Gebäude mit Vorstößen, profilierter Traufe und originalem geschnitztem Türblatt, im Türsturz bez. "JG Frizlin 1816". Auf der rückwärtigen Traufseite ist der im Erdgeschoss angebaute Backofen und ein profiliertes geohrtes Türgewände mit Inschrift "J.G.F." und aufgedoppeltem Türblatt erhalten.
Die Annahme eines älteren Baudatums (17./18. Jh.) wird u.a. durch die Vorstöße, die steile Dachneigung und das vergitterte Flurfenster nahegelegt.
Das Gebäude ist für das historische Ortsbild des früher nur aus wenigen Gehöften bestehenden Weilers wichtig.
(StadtA Schwäb. Hall: Liste der Kulturdenkmale Stadt Schwäb. Hall, Bd. 2 (Teilorte), S. 522)
Quellen
Literatur:
- Hallisches Wochenblatt Nr. 13 v. 27.3.1811